Vergütung von Solarstrom ab 2017 – NEUE Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen
Ab 01.01.2017 gelten neue Vergütungssätze für den eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen. Insgesamt ist das Ziel von festen Vergütungssätzen wegzukommen und mehr Wettbewerb zu erreichen. Dabei soll die Wirtschaftlichkeit der Anlagen eine zentrale Rolle spielen. Allerdings sind hiervon kleine und mittlere Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu einem Megawatt ausgenommen. Für diese Anlagen gibt es weiterhin feste Vergütungssätze.
Hierbei gilt bei Inbetriebnahme der Anlage ab 01. Januar 2017 gemäß EEG 2017, §48 Abs.2 folgende Vergütung
- bis 10 kWp 12,70 Ct/kWh
- 10 bis 40 kWp 12,36 Ct/kWh
- 40 bis 750 kWp 11,09 Ct/kWh
Ferner können ab 01. Januar 2017 die Übertragungsnetzbetreiben gem. EEG von Letztverbrauchern für die Eigenversorgung 40% der EEG-Umlage als sog. “Ökostromumlage” bei Anlagen größer als 10 kW verlangen.
Die Vergütung betrifft hierbei ausschließlich den eingespeisten Strom. Der selbst genutzte Solarstrom wird nicht separat vergütet, jedoch ist gerade bei Eigennutzung das Sparpotential am höchsten, da kein teurer Strom von tendenziell 24 bus 30 Cent pro Kilowattstunde bezogen werden muss.
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