Vergütung für Solarstrom aus Photovoltaik – Anlagen PV bis Dezember 2016 & Neuregelungen ab 2017
Die aktuellen Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaik – Anlagen PV sind seit einigen Monaten konstant. Die Vergütungssätze werden durch das EEG geregelt und monatlich angepasst.
Vergütung von Solarstrom aus PV – Anlagen
Und so sieht bis Jahresende 2016 die aktuelle Einspeisevergütung von Solarstrom für Hausbesitzer für Wohngebäude (Aufdachanlagen) aus:
- PV-Anlagen bis 10 kWp: 12,31 Cent/ Kilowattstunde erzeugter Solarstrom
- PV-Anlagen bis 40 kWp: 11,97 Cent/ Kilowattstunde erzeugter Solarstrom
- PV-Anlagen bis 500 kWp: 10,71 Cent/ Kilowattstunde erzeugter Solarstrom
Diese Einspeisevergütung ist für 20 Jahre festgeschrieben. Sofern die Anlage also noch im Jahr 2016 installiert und in Betrieb genommen wird, werden auch noch die Vergütungssätze aus 2016 für 20 Jahre ausgezahlt, zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Das ist gesetzlich garantiert (EEG 2104 §61 Abs. 2 Nr. 4).
Die EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom entfällt für Anlagen mit höchstens 10 kWp installierter Leistung und für max. 10 MWh pro Kalenderjahr selbst verbrauchten Strom. Weitere Informationen zur aktuellen Einspeisevergütung kann man unter https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2014 finden.
Neuregelungen für Solarstrom ab 2017
Die Vergütungssätze werden von der Bundesnetzagentur für das Folgejahr auf Grundlage der Vorgaben vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Die Besonderheit hierbei ist, dass nach aktuellem Stand voraussichtlich zum 01. Januar 2017 ein neues, noveliertes Erneuerbares Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten soll. Für kleine Anlagen wird es voraussichtlich bei den aktuellen Regelungen bleiben. Änderungen wird es für größere Anlagen geben. Die Änderungen betreffen insbesondere auch die Regelungen zur EEG-Umlage. Da diese Regelungen vergleichsweise komplex sind, hat numehr die Bundesnetzagentur als Orientierungshilfe einen Leitfaden für die Energieversorgung mit Strom veröffentlicht. Beschrieben sind hierbeispielsweise Sonderregelungen zur Senkung oder gar Befreiung von der EEG-Umlage bei Eigenstromversorgung. Zudem werden Mieterstrommodelle dargestellt, wobei der Mieterstrom vergleichbar mit dem Eigenstrom zur Senkung der EEG-Umlage beiträgt.
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