Viele Fernwärmekunden haben jahrelang zuviel bezahlt – jetzt gibt es 55 Millionen für die Fernwärme zurück
Das Bundeskartellamt in Bonn hat am 13. Februar 2017 festgestellt, dass fünf Fernwärme – Versorger jahrelang von ihren Kunden zu viel Geld kassiert haben, insgesamt etwa 55 Millionen Euro. Diese Versorger müssen nun das zu viel gezahlte Geld an ihre Kunden zurück zahlen und ihre Preise senken.
Insgesamt wurden die Preiserhöhungen der Jahre 2010 bis 2012 von sieben Versorgern überprüft. Dabei ist der Nachweis missbräuchlich überhöhter Preise schwierig und gestaltet sich sehr aufwendig und langwierig. Es wurde festgestellt, dass in fünf Fällen die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt waren.
Die folgenden Anbieter müssen die Preise für ihre Fernwärme nun senken:
- RWE-Tochter Innogy SE
- Fernwärmenetze: Bensberg-Refrath, Dortmund-Schüren, Dortmund-Kirchlinde, Elmshorn, Hanhoopsfeld, Hochdahl, Langen-Oberlinden, Leverkusen-Steinbüchel, Mainz-Rodelberg, Marmstorf, Monheim, Moers-Kapellen, Rahlstedt-Meiendorferstr., Rahlstedt-Ost, Schwalbach-Limes, Unna-Königsborn, Wuppertal-Hilgershöhe
- Bitterfelder Fernwärme
- Fernwärmenetze: BBS, Braustraße und Fläminger Ufer in Bitterfeld
- Danpower Energie Service
- Fernwärmenetze: München-Olympiazentrum und Puchheim-Planie
- EKT Energie- und Kommunal-Technologie
- Fernwärmenetz: Großenhain-Kupferberg
- Wärmeversorgung Wolgast
- Fernwärmenetz: Wolgast
Wie erfolgt nun die Rückzahlung an die betroffenen Fernwärme – Kunden?
Die betroffenen Versorger haben der Rückzahlung bereits zugestimmt, wobei die Rückzahlbeträge meistens in den nächsten Jahresendabrechnungen verrechnet bzw. erstattet werden. Zugleich werden die aktuellen (überhöhten) Fernwärmepreise gesenkt.
Was können andere Kunden tun, die ebenfalls überhöhte Preise vermuten?
Während man den Stromanbieter bei überhöhten Preisen, einfach wechseln kann, ist das bei Fernwärme nicht möglich. Hier gibt es nur einen Anbieter. Die Verträge sind sehr langfristig – meistens über zehn Jahre – geschlossen. Auch der Wechsel des Energieträgers würde sich technisch in den meisten Fällen als sehr schwierig und kostenintensiv gestalten und wäre ohnehin oftmals nicht möglich.
Übrigens, können sich Hausbesitzer und Mieter bei Problemen mit ihren Fernwärmepreisen auch nicht an die Schlichtungsstelle Energie wenden, so wie es bei anderen Energieträgern (Strom und Gas) möglich ist. Die Preise der Fernwärme richten sich nach der AVBFernwärmeV, die für Laien nahezu unverständlich ist. Wer Fragen und Probleme hat, kann lediglich die vertraglichen Vereinbarungen und die Berechnungsgrundlagen überprüfen lassen. Gegebenenfalls hat die Verbraucherzentrale vor Ort weitere Informationen zum betroffenen Fernwärme -Versorger und kann Beratung oder rechtliche Unterstützung anbieten.
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Unglaublich, dass das Bundeskartellamt in Bonn am 13. Februar 2017 festgestellt hat, dass fünf Fernwärme – Versorger jahrelang von ihren Kunden zu viel Geld kassiert haben. Wichtig finde ich, dass Besitzer eines Eigenheims darüber nachdenken ihre Heizung zu erneuern. Denn damit lassen sich langfristig einige Kosten sparen.