KfW-Förderung – Zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse bei Neubau und Sanierung für Hausbesitzer
Alle Hausbesitzer, die eine umfassende energetische Sanierung oder einen energieeffizienten Neubau geplant haben und Förderkredite der KfW-Bank beantragen wollen, können sich über extrem niedrige Zinsen und zusätzliche Tilgungszuschüsse freuen. Dabei belegt auch der neue Geschäftsbericht des vergangenen Jahres der KfW die weiterhin hohe Nachfrage nach Wohnungsbauförderung, insbesondere für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Folgende Fördervarianten für den Fall, dass ein Kredit beantragt werden soll, sind möglich:
1. Fall der KfW – Förderung: Sanierung eines Bestandsgebäudes
Bei Sanierung eines Bestandsgebäudes können grundsätzlich alle Eigentümer von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, aber auch von Eigentumswohnungen einen Kredit bei energetischer Sanierung beantragen. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag vor 2002 gestellt wurde.
Der Kredit umfasst bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Kreditbeträge bis 100.000 Euro bei Sanierung zum Effizienzhaus bzw. bis 50.000 € bei Durchführung von Einzelmaßnahmen sind möglich, bei einer Darlehenslaufzeit von bis zu 30 Jahre. Kostenfreie Sondertilgungen sind ebenfalls möglich.
1.1 Sanierung des gesamtes Gebäudes und Erreichen eines KfW-Energieeffizienzniveaus (z.B. Neubaustandard) – Programm 151 –Energieeffizientes Sanieren
Soll umfassend saniert werden, so dass beispielsweise nahezu Neubauniveau oder sogar besser erreicht werden kann, so ist das Programm 151 empfehlenswert.
In diesem Programm sind Kredite in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss möglich. Der Zinssatz liegt bei einem Effektivzins zwischen 0,75 Prozent. Zusätzlich gibt es bei Erreichen eines Effizienzniveaus einen Tilgungszuschuss, das ist ein „echter“ (nicht rückzahlbarer) Zuschuss. Dieser Tilgungszuschuss kann bis zu 27.500 Euro betragen. Die Höhe ist abhängig vom tatsächlich erreichten Effizienzniveau. Die Staffelung sieht wie folgt aus:
Erreichtes Effizienzniveau |
Nicht rückzahlbarer Tilgungszuschuss |
KfW-EH 115 |
12,5 % der Gesamtinvestitionskosten bis zu 12.500 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-EH 100 |
15,0 % der Gesamtinvestitionskosten bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-EH 85 |
17,5 % der Gesamtinvestitionskosten bis zu 17.500 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-EH 70 |
22,5 % der Gesamtinvestitionskosten bis zu 22.500 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-EH 55 |
27,5 % der Gesamtinvestitionskosten bis zu 27.500 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-EH Denkmal |
12,5 % der Gesamtinvestitionskosten bis zu 12.500 Euro für jede Wohneinheit |
Es sind also bis zu 27,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten als Tilgungszuschuss möglich.
Ein Beispiel:
Es erfolgt die Sanierung eines Einfamilienhauses auf das Neubauniveau (KfW-EH 100). Folgende Kosten treten auf:
- Kosten für die Dämmung 40.000 Euro
- Kosten für neue Fenster 10.000 Euro
- Kosten für die Heizungserneuerung 15.000 Euro
Summe der Kosten: 65.000 Euro
Förderung (Programm 151):
Tilgungszuschuss 15 Prozent = 9.750 Euro
+ Kredit zu 0,75 % Effektivzins
1.2 Sanierung einzelner Bereiche (z.B. Dachneueindeckung) – Programm 152 –Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen
Für die Sanierung einzelner Bereiche, wie beispielsweise eine geplante Dachneueindeckung, so ist das Programm 152 empfehlenswert.
In diesem Programm sind ebenfalls Kredite mit einem Effektivzins von 0,75 Prozent möglich. Einen Tilgungszuschuss gibt es jedoch nicht.
Einzelmaßnahme / Maßnahmenpaket |
Nicht rückzahlbarer Tilgungszuschuss |
Einzelmaßnahmen |
7,5 % der Gesamtinvestitionskosten bis zu 3.750 Euro für jede Wohneinheit |
Heizungspaket / Lüftungspaket |
12,5 % der Gesamtinvestitionskosten bis zu 6.250 Euro für jede Wohneinheit |
2. Fall der KfW – Förderung: Energieeffizienter Neubau – Programm 153 –Energieeffizient Bauen
Bei Neubau sind Kredite mit einem Effektivzins zwischen 1,21 und 2,27 Prozent möglich. Ein Tilgungszuschuss ist in Höhe von bis zu 15 Prozent der Gesamtinvestitionskosten möglich.
Erreichtes Effizienzniveau |
Nicht rückzahlbarer Tilgungszuschuss |
KfW-EH 55 |
5,0 % der Gesamtinvestitionskosten bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-EH 40 |
10,0 % der Gesamtinvestitionskosten bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-EH 40 Plus |
15,0 % der Gesamtinvestitionskosten bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit |
Alle Zinskonditionen der KfW-Bank, inklusive der Laufzeiten, der tilgungsfreien Anlaufjahre und der Zinsbindung finden Sie im folgenden Überblick: Zinskonditionen der KfW (Stand: 25.04.2017)
Hinweis:
Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahmen zu stellen. Die Beantragung eines Kredits erfolgt über die Hausbank. In einigen Bundesländern gibt es über die Hausbank noch weitere Zinsvergünstigungen. Als Beispiel ist hier für Berlin die IBB (Investitionsbank Berlin Brandenburg) zu nennen.
Sinnvoll ist es sich zuvor bei zugelassenen Energieberatern zu informieren. Diese können über Fördermöglichkeiten umfassend informieren und können zugleich das geplante Sanierungsvorhaben gegenüber der KfW-Bank bestätigen.
Höhere Zuschüsse sind möglich, wenn kein Kredit der KfW in Anspruch genommen werden soll. In diesem Fall kann der Investitionszuschuss auch direkt bei der KfW-Bank beantragt werden.
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Gut zu wissen, dass bei Sanierung eines Bestandsgebäudes grundsätzlich alle Eigentümer von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern einen Kredit bei energetischer Sanierung beantragen können. Wir wollen bei uns Feuerschutztüren aus Holz einbauen lassen. Vielleicht könnten wir auch dafür eine Förderung erhalten.