Neue Fördermöglichkeiten für Hausbesitzer in 2016
Es ist wieder soweit: Das neue Jahr bringt neue energetische Anforderungen für Hausbesitzer und zugleich auch neue Fördermöglichkeiten.
Während die Energieeinsparverordnung an bestehende Gebäude kaum verschärfte Anforderungen stellt, können Hausbesitzer sich auf bessere Fördermöglichkeiten der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bei Sanierung der Anlagentechnik freuen. Ab 01.01.2016 sind für die Heizungssanierung oder für den Einbau einer Lüftungsanlage 15 Prozent Zuschuss, maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit möglich. Alternativ kann für beide Maßnahmenpakete auch ein zinsgünstiger Kredit (Zinssatz: 0,75 %) in Kombination mit einem Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent beantragt werden.
Neue Fördermöglichkeiten der KfW: Heizungspaket
Wer noch einen alten Öl- oder Gaskessel besitzt, der noch nicht per Gesetz ausgetauscht werden MUSS (§ 10 EnEV) und der auch noch kein moderner Brennwertkessel ist, kann diese Förderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, er tauscht den alten Kessel gegen einen neuen förderfähigen Kessel aus und die gesamte Heizungsanlage wird optimiert.
Förderfähige Heizungsanlagen sind dabei:
- Öl-Brennwertkessel
- Gas-Brennwertkessel
- Brennwerttechnik nutzende Wärmepumpen (Gaswärmepumpe)
- Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
In diesem Zusammenhang können mitgefördert werden:
- Solarthermische Anlagen (Ausnahme: Luftkollektoren)
- Wärmepumpen (Anforderungen an die Jahresarbeitszahl)
- und Trinkwasser-Wärmepumpen (Anforderungen an die Jahresarbeitszahl)
- Biomasseanlagen (mit bestimmten Mindestanforderungen)
Ebenfalls förderfähig sind in diesem Heizungspaket folgende ergänzende Maßnahmen:
- Austausch von Heizkörpern, falls erforderlich
- Einbau einer Fußbodenheizung
- Umbau von Einrohrheizung auf Zweirohrheizung
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau neuer Heizkörperthermostatventile
- Einbau neuer Hocheffizienzpumpen
- Zentralisierung der Trinkwarmwassererwärmung
Gefördert wird in diesem Zusammenhang nicht nur der Kesseltausch, sondern die gesamte Heizungsanlage. Das bedeutet, dass die Anlage optimiert werden muss. Hierzu gehört zunächst die Prüfung, ob die vorhandenen Heizflächen ausreichend dimensioniert sind und die Umstellung auf einen Brennwertbetrieb problemlos möglich ist. Ferner gibt es Effizienzanforderungen an externe Umwälzpumpen. Nicht zuletzt ist für das gesamte Heizungssystem ein hydraulischer Abgleich durchzuführen und auf entsprechenden Formblättern nachzuweisen.
Achtung: Würde dieser hydraulische Abgleich nicht durchgeführt werden oder liegt kein Nachweis vor (VdZ-Formular), so ist die gesamte Maßnahme NICHT förderfähig.
Neue Fördermöglichkeiten der KfW: Lüftungspaket
In diesem Lüftungspaket geht es natürlich nicht nur um den Austausch, sondern insbesondere um den erstmaligen Einbau einer Lüftungsanlage. Förderfähig ist eine Lüftungsanlage (Zu- und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung. Ergänzend muss noch eine weitere förderfähige Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle durchgeführt werden. Also es sind beispielsweise die Fenster zu tauschen, die Außenwände sind zu dämmen, die Kellerdecke ist zu dämmen, das Dach ist zu dämmen oder die oberste Geschossdecke ist zu dämmen.
Förderfähige Lüftungsanlagen sind dabei:
- Bedarfsgerechte zentrale Abluftsysteme, die Feuchtegeführt, Kohlendioxidgeführt oder Mischgasgeführt sind und deren Ventilatoren eine geringe spezifische elektrische Leistungsaufnahme besitzen (max. 0,20 W/(m³/h))
- Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager mit hohem Wärmebereitstellungsgrad und geringer spezifischer elektrischer Leistungsaufnahme (η≥80% bei P≤0,45 W/(m³/h) bzw. (η≥75% bei P≤0,35 W/(m³/h))
- Kompaktgeräte für besonders effiziente Gebäude (Luft-/Luft-Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe oder Luft-/Luft-/Wasser-Wärmepumpe ohne Luft-/Luft-Wärmeübertrager) mit bestimmten Effizienzvorgaben.
Die Einhaltung der vorgegebenen Effizienzkriterien ist dabei durch Herstellerbescheinigungen und Fachunternehmererklärungen nachzuweisen. Selbstverständlich muss die Wohnungslüftungsanlage ebenfalls die Anforderungen der neuen Ökodesign-Richtlinie einhalten. Nicht zuletzt ist für das gesamte Gebäude eine Mindest-Luftdichtheit zu gewährleisten und über eine Luftdichtheitsmessung (blower-door) nachzuweisen. Dabei darf der Messwert von n50=3,0 h-1 nicht überschritten werden.
Fazit
Wer also ohnehin Modernisierungsmaßnahmen im nächsten Jahr geplant hat, hat durch diese beiden neuen Programmpunkte richtig gute Möglichkeiten 15 Prozent Zuschuss zu bekommen oder alternativ einen zinsgünstigen Kredit mit einem Zinssatz von 0,75 % und einem Tilgungszuschuss von 12,5 %. Unabhängig von den Fördermöglichkeiten kann sich der Austausch einer alten Heizung gegen eine neue effiziente Heizung, sowie der Einbau einer Wohnraumlüftung in Kombination mit weiteren Dämmmaßnahme in den meisten Fällen wirtschaftlich lohnen und den Wohnkomfort deutlich erhöhen. Mit kontrollierter Lüftung des Wohnraums ist nicht nur eine ständige Frischluftversorgung gegeben. Vielmehr haben auch mögliche Probleme mit Feuchtigkeit, Schimmel, Straßenlärm (durch offene Fenster) oder schlechten Gerüchen (bei geschlossenen Fenstern) ein Ende. Dieser Vorteil ist eigentlich unbezahlbar. In jedem Fall bietet sich zuvor eine unabhängige Energieberatung an. Dabei können einzelne technische Fragen direkt vor Ort geklärt werden. Zudem kann der Energieberater als zugelassener Experte zugleich den Förderantrag mit begleiten.
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Danke für diese Informationen über die Fördermöglichkeiten für Hausbesitzer. Wir haben Modernisierungsmaßnahmen geplant. Gut zu wissen, dass es bei der Lüftung Förderungen der KfW gibt, dass wir dazu allerdings eine Luftdichtheitsmessung brauchen.