Gebäudeenergiegesetz (GEG): Doch keine Verabschiedung vor der Wahl?
Während man vor wenigen Wochen erfreut sehen konnte, dass der bereits im letzten Jahr ersehnte Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun veröffentlicht wurde und bereits zum 01.01.2018 in Kraft treten sollte, rückt diese Aussicht nun wieder in weite Ferne. Dabei enthielten die im Entwurf festgelegten Änderungen kaum Verschärfungen bezüglich der Energieeffizienz. Doch vor der Bundestagswahl scheint dieses Thema womöglich dennoch zu brisant. Schade eigentlich. Die Chancen, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden, scheint kaum noch wahrscheinlich. Entsprechend wird das GEG wohl auch nicht zum 01.01.2018 in Kraft treten können.
Was ist passiert? Hintergründe zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) präsentierten vor einem Monat (also Ende Januar 2017) den Referentenentwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), in dem die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinspargesetz (EnEG) im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vereint werden sollen. Die folgenden Fristen für die Anhörung der Verbände und die Verabschiedung des Gesetzes waren sehr eng gesetzt. Bereits Mitte Februar sollte das Gebäudeenergiegesetz im Bundeskabinett verabschiedet werden.
Erwartungsgemäß gab es viele kritische Stimmen, insbesondere dadurch bedingt, dass sich viele Verbände durchaus mehr erhofft haben. Während die Zusammenlegung der Verordnungen tendenziel begrüsst wird, ist doch von vielen Seiten eine deutliche Kritik am vorgegebenen Mindeststandard für öffentliche Gebäude ab 2019 zu vernehmen. Zum einen wird hierbei die Wirtschaftlichkeit dieses Gebäudestandards kritisch hinterfragt und zum anderen die mögliche Übertragung dieses Standards auf alle anderen Gebäude ab 2021.
Einen Tag vor der Sitzung der Bundesregierung wurde nun das Gebäudeenergiegesetz als Themenpunkt komplett von der Tagesordnung genommen. Ein Ersatztermin wurde nicht bekannt gegeben. Damit wird das Gesetz definitiv auch nicht mehr im Februar beschlossen werden und ob es noch zum 01.01.2018 in Kraft treten kann, ist fraglich.
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