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Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz – EEWärmeG – Was wir in 2017 bei Neubau und Sanierung unbedingt wissen müssen


Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz – EEWärmeG

Was wir in 2017 bei Neubau und Sanierung unbedingt wissen müssen

Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich oder das Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) genannt, gilt seit 01.01.2009 gilt bundesweit für den Neubau von Gebäuden.

Wer also jetzt ein neues Heim bauen möchte, ist verpflichtet erneuerbare Energien laut dem EEWärmeG zu nutzen oder anerkannte Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Für Eigentümer von Bestandsgebäuden gelten bei Sanierungsvorhaben die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.

Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz – EEWärmeG; Bild: RainerSturm / pixelio.de

Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz – EEWärmeG; Bild: RainerSturm / pixelio.de

Erneuerbare Energien im Sinne des Gesetzes sind:

  • Geothermie (Wärme aus dem Boden, Erdwärme über Wärmepumpen genutzt),
  • Umweltwärme (Wärme aus der Luft und dem Wasser über Wärmepumpen genutzt),
  • solare Strahlungsenergie (Wärme von der Sonne beispielsweise durch Solarthermie genutzt),
  • Biomasse (Wärme aus fester, flüssiger oder gasförmiger Biomasse).

Wie groß dieser erneuerbare Anteil vom gesamten Wärmeanteil mindestens sein muss, wird ebenfalls in EEWärmeG geregelt.

  • Geothermie (50 % des Bedarfs)
  • Umweltwärme (50 % des Bedarfs)
  • Solarenergie für Ein- und Zweifamilienhäuser (0,04 m² /m² Nutzfläche)
  • Feste Biomasse (50 % des Bedarfs)
  • Flüssige Biomasse (50 % des Bedarfs)
  • Biogas (30 % des Bedarfs)




Als Ersatzmaßnahmen gelten:

  • Nutzung von Abwärme, z.B. Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (50 % des Bedarfs)
  • Kraft-Wärme-Kopplung (50 % des Bedarfs)
  • Gebäudehülle besser dämmen (mind. 15 % besser als EnEV)
  • Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz

 

Kombinationsmöglichkeiten im EEWärmeG

Das EEWärmeG lässt eine Kombination der genannten Möglichkeiten und Ersatzmaßnahmen zu. Hierbei können Erneuerbare Energien und Ersatzmaßnahmen können miteinander kombiniert werden, wobei die Summe der prozentualen Anteile 100 Prozent ergeben muss .

Das komplette EEWärmeG können Sie kostenlos auf hier herunterladen.

Aufgrund des geplanten Gebäude-Energiegesetzes (GEG), welches voraussichtlich ab 2018 in Kraft treten soll, werden sich die Anforderungen an die Einhaltung erneuerbarer Energien bei Neubau ab 2018 ändern. Derzeit stehen jedoch lediglich geringfügige Änderungen zur Diskussion.

 

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