Energieeinsparverordnung – EnEV
Derzeit gilt die Energieeinsparverordnung – EnEV 2014 / 2016. In Deutschland gibt es über 15 Millionen Wohngebäude. Davon sind etwa 13 Millionen Gebäude Einfamilien- und Zweifamilienhäuser. Über 80 % der Gebäude sind älter als 25 Jahre und besitzen teilweise ein entsprechend hohes Sanierungspotential und daher so auch einen hohen Jahresheizwärmebedarf.
Während ältere und unsanierte Gebäude oftmals deutlich über 20 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr benötigen, kann der Jahresheizwärmebedarf energetisch optimierter Gebäude heutzutage unter 3 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche liegen. (Analog ist natürlich auch der Vergleich mit anderen Brennstoffarten möglich).
Anforderungen der Energieeinsparverordnung
Die energetischen (Mindest-)Anforderungen an Gebäude sind in der aktuellen Energieeinsparverordnung geregelt. Aus den Wärmeschutzverordnungen (WSVO 1977, 1984 und 1995) und der Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV 1978, 1981 … 1998) entwickelte sich die Energieeinsparverordnung (ENEV 2002, 2004, 2007, 2009, 2014).
Die aktuell geltende Energieeinsparverordnung – EnEV 2016, ist die zweite Stufe der EnEV 2014. Sie beinhaltet vor allem um etwa 25 Prozent höhere energetische Anforderungen an den Primärenergiebedarf für Neubauten. Zudem steigen die Anforderungen an die Dämmung (Transmissionswärmeverluste) um durchschnittlich 20 Prozent. Die Bewertung des Primärenergiefaktors wurde ebenfalls etwas korrigiert. So wird die Beheizung mit Strom nunmehr etwas “besser” bewertet als bisher. Hintergrund ist vor allem, dass bei der Stromerzeugung der regenertaiv erzeugte Anteil zugenommen hat. Für Bestandsgebäude gibt es währenddessen kaum Änderungen.
Energieeinsparverordnung – Wie geht es weiter?
In der kommenden Energieeinsparverordnung werden – nach bisheriger Planung die energetischen Anforderungen weiter verschärft werden. Im Jahr 2020 sollen als Neubauten generell nur noch Niedrigstenergiehäuser, Null- oder Plusenergiehäuser zulässig sein… Sind im Frühjahr Neubau- oder Sanierungsvorhaben geplant, sollten die aktuellen Anforderungen bekannt sein und auch unbedingt eingehalten werden. Selbst wenn „nur“ die Fassade des alten Gebäudes erneuert werden sollte, sind die Anforderungen der EnEV einzuhalten.
Wann Sie beispielsweise in diesem Fall dämmen sollten (oder müssen) und wie stark diese Dämmung sein sollte und inwieweit sich welche Variante als wirtschaftlich erweist, ist vor Beginn der Maßnahme genau zu klären. Hierzu können einzelne Ratgeber (Fachliteratur), Info-Portale, Foren, Online-Beratungen, unabhängige Energieberater vor Ort, Verbraucherzentralen oder manchmal auch der Besuch von Fachmessen sinnvoll sein.
News zur Energieeinsparverordnung und weiteren gesetzlichen Regelungen
Da erst in diesem Jahr die festgelegten Verschärfungen der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten sind, kann davon ausgegangen werden, dass in 2017 keine neue EnEV erscheinen wird. Möglicherweise wird es jedoch eine gesetzliche Neuregelung geben, die die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführt. Ferner ist aktuell der Klimaschutzplan 2050 in der Abstimmung. Zugleich gibt es auf EU-Ebene viel Bewegung. Hier wird es insbesondere eine neue EU-Richtlinie für Gebäude (EPBD) geben. Außerdem sind tiefgreifende Neuregelungen im Normensektor zur Bilanzierung der Gebäude auf EU-Ebene in Arbeit.
Die EnEV ist auf jeden Fall ein spannendes Thema. Wir warten gespannt auf die kommende Energieeinsparverordnung. …
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