Ist die Stromrechnung zu hoch?
Um zu überprüfen, wie viel Strom im Haushalt insgesamt verbraucht werden, helfen die jährlichen Abrechnungen zum Stromverbrauch vom Versorger. Die Stromrechnung ist kein Mysterium, dennoch sorgt Sie manchmal für etwas Verwirrung.
Stromversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Stromrechnung so aufzubauen, dass der Verbraucher diese Angaben leicht nachvollziehen kann.
Der inhaltliche Aufbau erfolgt daher bei allen Stromrechnungen nach festgelegten Kriterien. Im Folgenden sind Hinweise über den vorgeschriebenen Aufbau einer korrekten Stromrechnung angegeben.
Grundsätzlich befinden sich im Kopf der Stromrechnung stets persönliche Angaben
- Kundennummer
- die Kundennummer wechselt erst, wenn der Stromanbieter gewechselt wird
- Zählernummer
- die Zählernummer wechselt erst, wenn der Stromzähler im Haus bzw. in der Wohnung gewechselt wird
- bei mehreren Zählern, gibt es auch mehrere Zählernummern
- Rechnungsnummer
- jede Stromrechnung erhält eine individuelle Rechnungsnummer
Diese Angaben zum Verbrauch gehören in die Stromrechnung:
- Zählerstand
- Über der Zählerstand kann der Verbrauch ermittelt werden
„Zählerstand alt“ – „Zählerstand neu“ = „Stromverbrauch während dieses Zeitraumes“
- Mehrere Zählerstände befinden sich auf der Rechnung, wenn sich zwischendurch der Tarif geändert haben sollte (z.B. reguläre Strompreiserhöhung durch den Anbieter)
- Abrechnungsperiode
- Alle Angaben zum Verbrauch beziehen sich auf eine bestimmte Abrechnungsperiode
- Gesamtverbrauch
- Die Summe aller einzeln aufgeführten Verbrauchswerte ergibt den Gesamtverbrauch
- Bei Nutzung mehrerer Stromzähler müssen die Gesamtverbrauchswerte aller Zähler zu einem Endverbrauch zusammen gerechnet werden
Zählerstände sollten unbedingt selbst abgelesen und notiert werden. Nur so kann die Korrektheit der Werte im Ableseprotokoll (bei manueller Ablesung) oder später auf der Abrechnung überprüft werden.
Hier ist ein Beispiel für eine typische Stromrechnung zu finden und sehr anschaulich erklärt (Quelle: Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.): Beispiel für eine typische Stromrechnung
Diese Angaben zum Strompreis müssen in der Stromrechnung enthalten sein
- Tarif
- Der Stromtarif mit genauen Angaben zum Grundpreis und zum Arbeitspreis muss in der Rechnung ersichtlich sein.
- Grundpreis
- Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig und soll der die Fixkosten des Stromanbieters abdecken. Selbst ohne Stromverbrauch muß dieser Betrag gezahlt werden.
- Arbeitspreis
- Der Arbeitspreis ist verbrauchsabhängig. Er gibt an, wie viel Cent für den Verbrauch einer Kilowattstunde (kWh) Strom zu zahlen ist.
- Abschlagsbetrag
- Die Rechnung muss ebenfalls alle bisher geleisteten Zahlungen für den Strom (so genannte Abschlagszahlungen) enthalten.
- Rechnungsbetrag
- Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus dem Gesamtbetrag (Grundpreis + Arbeitspreis x Verbrauch) abzüglich der bereits geleisteten Abschlagszahlungen.
- Ist dieser Betrag negativ, so bekommt man Geld erstattet. Ist der Betrag positiv, so muß nachgezahlt werden.
- Abschlagszahlungen und Fälligkeit
- Abschlagszahlungen werden anhand der Abrechnung und der vorliegenden Strompreise für das folgende Jahr neu festgelegt. Neue Abschlagsraten und deren Fälligkeit werden mit der Abrechnung mitgeteilt.
Welche Informationen sind weiterhin in der Rechnung finden?
- Die Stromrechnung enthält ferner Informationen zum Anteil regenerativer Energien am Gesamtstrom.
- Auf der Rechnung sind ferner Informationen zum Netznutzungsentgelt zu finden, d.h. Geld dass der Stromanbieter an den jeweiligen Netzbetreiber für die Nutzung des Stromnetzes zahlt. Diese Entgelte sind bereits in den Gesamtstromkosten enthalten. Die Angaben dienen lediglich der Information.
Überprüfung der Stromrechnung
Weicht der Stromverbrauch stark von den Richtwerten für den Haushalt ab (siehe Beitrag Stromverbrauch bewerten – Wie sparsam ist eigentlich „sparsam“?), so sollte man natürlich als erstes überprüfen, ob die Abrechnung auch korrekt ausgestellt ist (Zählerstand, Zählernummer, Abrechnungszeitraum, vereinbarter Abrechnungstarif).
…. Aber, bitte nicht sofort den Zähler überprüfen lassen! – Das kann nämlich teuer werden. Ein Defekt des Zählers ist zwar möglich, jedoch liegt die Wahrscheinlichkeit – statistisch gesehen – nur bei 1 bis 2 Prozent.
Beratung erforderlich?
Wenn Fragen zur Rechnung offen bleiben, kann man sich zunächst an den jeweiligen Stromanbieter wenden. Dieser kann die Details erklären und gegebenenfalls begründen.
Wenn sich weitere Fach-Fragen ergeben, kann man auch eine unabhängige Beratung beispielsweise unter Verbraucherzentrale Energieberatung in Anspruch nehmen.
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