Wechsel zu einem günstigen Stromanbieter
Durch einen Stromanbieterwechsel, d.h. den Wechsel zu einem günstigen Stromanbieter, könnten viele Haushalte deutlich Energiekosten sparen. Dennoch haben Erfahrung im letzten Jahr auch gezeigt, dass es nicht immer ratsam ist, den günstigsten Stromanbieter zu wählen. Gerade langfristige Verträge mit Vorauskasse bergen ein sehr hohes, unkalkulierbares Risiko in sich.
Aufgrund dieser Berichte ist die Verunsicherung größer geworden, so dass teilweise wieder Abstand vom Stromanbieterwechsel genommen wird. Daher hier eine kleine Handlungsanleitung:
1. Wahl des günstigsten Stromanbieter ‘s
Zur Wahl des günstigsten Stromanbieters benötigt man die Postleitzahl und den Stromverbrauch des letzten Jahres. Mit diesen beiden Angaben kann man regional den günstigsten Anbieter finden.
Bei der Wahl des Stromanbieters sollten die folgenden Vertragsbedingungen genau überdacht werden:
- Vorauskasse: Mit Vorauskasse sind die günstigsten Tarife möglich. Aufgrund des hohen Risikos sind diese Tarife jedoch grundsätzlich nicht zu empfehlen. Sollte der Anbieter Insolvenz anmelden (wie dieses kürzlich erst von Teldafax demonstriert wurde), so ist das eingezahlte Geld “nahezu” verloren.
- Kaution: Bei einigen Tarifen ist eine so genannte Kaution zu zahlen. Diese wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurück erstattet.
- Einmaliger Bonus: Bei einigen Tarifen erhält man einen einmaligen Bonus ausgezahlt. Das kann sich für das erste Jahr lohnen. Man sollte aber unbedingt auf die eigentlichen Kosten achten und auf die Vertragslaufzeit, damit man letztendlich nicht “unter’m Strich” mehr zahlen muss. Im Übrigen werden die Boni meist erst am Ende des Jahres gezahlt.
- Tarife mit Preisgarantie: Eine Preisgarantie ist grundsätzlich sehr angenehm. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Preis dennoch günstig bleibt und die Laufzeiten des Vertrages nicht zu lang sind (insbesondere nach Beendigung der Preisgarantie).
- Paketpreise: Tarife mit kWh-Pakete sind geeigent für Haushalte mit einem vergleichsweise konstanten jährlichen Stromverbrauch. Es wird eine bestimmte Strommenge “gekauft”. Wird letztendlich weniger verbraucht, so wird dieser Anteil nicht erstattet; wird mehr verbraucht, so muss dieser Mehrverbrauch nachgezahlt werden.
- Kündigungsfristen: Es sind Laufzeiten von einem Monat bis hin zu zwei Jahren möglich. Die erste Wahl sollten immer kurze Laufzeiten bzw. kurze Kündigungsfristen sein.
- Verbrauchspreis und Grundpreis: Der Strompreis setzt sich aus einem Verbrauchspreis und einem Grundpreis zusammen.
- Der Grundpreis ist stets zu zahlen (auch ohne Stromverbrauch) – Er liegt meist zwischen 0 und 15 Euro pro Monat (brutto).
- Der Verbrauchspreis ist mit ihrem realen Stromverbrauch zu multiplizieren. – Er liegt meist zwischen 20 und 26 Cent je Kilowattstunde (brutto).
- Tipp: Vergleichen Sie stets die Brutto-Preise! Manche Anbieter geben auf ihren Abrechnungen Nettopreise an. In diesem Fall ist der Wert mit 1,19 zu multiplizieren, um den realen Bruttopreis zu erhalten.
2. Vertrag beim “neuen” Stromanbieter abschließen
Bei der Wahl des Anbieters ist unbedingt vor dem Vertragsabschluss der Vertragsinhalt genau zu lesen. Günstig erweist sich in der Regel ein Vertrag mit kurzen Laufzeiten und kurzen Kündigungsfristen, ohne Vorauszahlung, ohne Kaution und ohne Paketpreis.
Der “neue” Stromanbieter benötigt folgende Daten:
- Angaben zum bisherigen Stromanbieter (inkl. Kundennummer)
- Jahresverbrauch vom Vorjahr
- Zählernummer
- Einzugsermächtigung (im Regelfall)
3. Hinweise zur Kündigung des Vertrages beim “alten” Stromanbieter
Der “alte” Vertrag ist nicht selbst zu kündigen. Mit dem neuen Stromvertrag unterschreibt man eine Vollmacht, so dass der neue Stromanbieter den alten Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen kann. So ist ein nahtloser Übergang, ohne vertragliche Überschneidungen gewährleistet.
Also, anders als bei Telefonverträgen kann es hier nicht passieren, dass anschließend zwei oder drei Verträge gleichzeitig existieren oder man auf einmal gänzlich ohne Stromvertrag dasteht.
Nach Abschluss des Vertrages erhält man vom neuen Anbieter eine Bestätigung mit Angabe des genauen Vertragsbeginns. Vom alten Anbieter hingegen erhält man “automatisch” eine Bestätigung der Vertragskündigung und eine Abschlussrechnung.
Wichtig: Zum Wechseltermin sollte man den Stromlieferanten den genauen Zählerstand mitteilen!
Weitere technische und rechtliche Hinweise zum Stromanbieter – Wechsel
Das finanzielle Risiko bei einem Stromanbieterwechsel ist eigentlich begrenzt (- wenn man auf Vorausskasse verzichtet). Die Stromversorgung ist in Deutschland immer gewährleistet. Selbst wenn ein Anbieter Insolvenz anmelden sollte, erfolgt weiterhin eine Stromversorgung (- durch den örtlichen Stromversorger).
Bei einem Stromanbieterwechsel ist kein Zähleraustausch erforderlich.
Anders als bei einem Telefonanbieterwechsel, werden bei einem Stromanbieterwechsel auch keine Wechselgebühren berechnet. Die Auswahl eines kostengünstigen Stromanbieters kann kostenlos auf verschiedenen Vergleichsportalen erfolgen.
Zum Stromanbieter – Wechsel
Für alle, die sich dennoch nicht sicher sind, ob die Wahl “ihres” Stromanbieters, die “Richtige” ist, können sich in Verbraucherzentralen absolut unabhängig informieren.
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Kurze Anmerkung:
“Tipp: Vergleichen Sie stets die Brutto-Preise! Manche Anbieter geben auf ihren Abrechnungen Nettopreise an. In diesem Fall ist der Wert mit 1,19 zu multiplizieren, um den realen Bruttopreis zu erhalten.”
Ich denke diese Vorgehensweise bei Privatkunden ist rechtlich nicht zulässig. Dies stellt eine Täuschung vor und kann abgemahnt werden. Wenn ich falsch liege möge man mich berichtigen.
Gruß Bernhard