Hausbesitzern stehen zahllose Möglichkeiten zur Verfügung, um Steuern rund um Haus und Hof zu sparen. […]
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Jetzt beeilen – Wie Hausbesitzer ihre Steuerlast in 2017 senken können Jetzt kurz vor Jahresende geht er wieder los – der Endspurt, um sich noch einige hundert Euro Steuerersparnis zu sichern. Einer versucht noch einige Arztrechnungen zu sammeln und dazugehörige Hilfsmittel zu kaufen. Andere Spenden an gemeinnützige oder mildtätige Organisationen oder wieder andere gehen im Rahmen ihrer Selbstständigkeit noch kräftig shoppen. […] Fördergelder für Treppenlifte Manchmal zahlt sich Beharrlichkeit und Geduld aus – vor allem, wenn es um die Beantragung von Fördergeldern geht. Geht es um die finanzielle Unterstützung für den Einbau eines Treppenlifts, beißen die Antragsteller gerade bei gesetzlichen Kranken oft auf Granit. Oft hängt dabei Erfolg oder Misserfolg vom zuständigen Sachbearbeiter ab. Möglich sind gegebenenfalls Zuschüsse der KfW-Bank, teilweise auch Zuschüsse regionaler Förderprogramme, gegebenenfalls auch die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten und Zuschüsse der Krankenkasse im Rahmen der Pflegeversicherung. […] Die Steuer für die Zweitwohnung in Berlin wird verdreifacht Zum 01. Januar 2019 wirde die Steuer für die Zweitwohnung in Berlin verdreifacht. Sie wird von derzeit 5 Prozent auf 15 Prozent der Nettokaltmiete angehoben. Grundlage der Berechnung ist, wie bisher, die Nettokaltmiete, das heißt die Grundmiete ohne Nebenkosten (Betriebs- und Heizkosten). […] Welche Sanierungskosten sind von der Steuer absetzbar? Sanierungskosten können teilweise steuerlich abgesetzt werden. Dabei muss zunächst unterschieden werden, ob das Gebäude vermietet wird oder selbst genutzt wird. Das Gesetz zur “steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“, welches als Enwurf in 2011 bereits vorlag, wurde leider nie beschlossen. Dennoch ist einiges möglich. […] Steuervergünstigungen für Hausbesitzer Hausbesitzer können so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen und damit ihre Steuerlast deutlich reduzieren. Dabei wird im Rahmen der Einkommenssteuer direkt die Steuerschuld gemindert. In den meisten Fällen – beispielsweise bei den Werbungskosten – wird ansonsten ausschließlich die so genannte Bemessungsgrundlage gemindert. Haushaltsnahe Dienstleistungen ermöglichen durch diesen Abzug zu 100 Prozent eine vergleichsweise hohe Reduzierung der Steuerlast. Als Nachweis ist lediglich eine Rechnung erforderlich und der Nachweis, dass diese Rechnung per Überweisung beglichen wurde (keine Barzahlung!). Dieser Rechnungsbetrag darf natürlich auch nicht doppelt angesetzt oder anderweitig vergünstigt werden. Das heißt, der Betrag darf nicht als Betriebsausgabe, als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Er darf auch nicht über andere Förderprogramme gefördert werden (KfW oder ähnliches). […] |
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