Fachgerechter Einbau der Fenster
Für den Einbau neuer Fenster gibt es zahlreiche Richtlinien. Hierbei ist vor allem der Anschlussbereich zwischen Mauerwerk und Fensterrahmen (Zarge) von Bedeutung. Unsachgemäßer Einbau kann zu Wärmebrücken, Feuchteproblemen, Rissen und letztendlich auch zu Bauschäden führen.
Fachgerechter Einbau der Fenster – Worauf ist zu achten?
Oftmals sind folgende Angaben zu lesen:
Einbau der Fenster
- nach den “anerkannten Regeln der Technik”
- nach RAL
- nach DIN
- nach Wärmeschutzverordnung
- nach EnEV (Energieeinsparverordnung)
Was bedeuten diese Angaben?
1. Einbau der Fenster – nach den ” anerkannten Regeln der Technik “
Allgemein anerkannte Regel der Technik sind Regeln, die sich in der Praxis bewährt haben und somit als Stand der Technik gelten. Sie sind kein Ersatz für DIN-Normen, sondern stellen vielmehr eine Mindestanforderung dar, so dass der Einbau der Fenster grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen hat. (Dies gilt unabhängig von Vereinbarungen nach VOB oder BGB).
2. Einbau der Fenster – nach RAL
“Einbau nach RAL” – ist häufig zu lesen. Hierbei handelt es sich nicht um ein spezielle Montageart. Ein so genannte RAL-Gütezeichen besitzen RAL-Mitgliedsbetriebe. Diese Betriebe werden fremdüberwacht und dürfen daher die RAL-Montage anbieten. Insgesamt sind bestimmte Mindestanforderungen definiert. Diese entsprechen natürlich den ” allgemein anerkannten Regeln der Technik “.
3. Einbau der Fenster – nach DIN
In den DIN-Normen sind (regelmäßig) anerkannte Regeln der Technik formuliert. Die DIN-Norm ist keine Rechtsnorm, sondern besitzt lediglich Empfehlungscharakter. Hiernach sind die Fenster so einzubauen, dass sie gegen äußere Umwelteinwirkungen eine dauerhafte Winddichtheit und Schlagregendicht zum angrenzenden Baukörper besitzen. Für den Einbau der Fenster sind die DIN 18355 (Tischlerarbeiten) und die DIN 18360 (Metallbauarbeiten) relevant.
4. Einbau der Fenster – nach Wärmeschutzverordnung
Auf Angeboten und Rechnungen immer noch manchmal zu lesen: “Der Einbau der Fenster erfolgt nach Wärmeschutzverordnung”. Das ist ein Standardsatz, der seit Jahren keine Gültigkeit mehr besitzt. Die Wärmeschutzverordnung ist durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst worden. Derzeit gilt die EnEV 2009.
5. Einbau der Fenster – nach EnEV (Energieeinsparverordnung)
Die höchsten Anforderungen an den fachgerechten Fenster – Einbau sind in der Energieeinsparverordnung festgelegt. Die EnEV bezieht sich hierbei auf die DIN 4108 Teil 7. Hierin wird sowohl eine äußere Winddichtheit und Schlagregendichtheit als auch eine innere Luftdichtheit der Fensteranschlußfuge gefordert. Die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (- EnEV 2009 -) ist verpflichtend.
Fachgerechter Einbau der Fenster
Zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk muss als Wärme- und Schallschutz eine vollständige Dämmung, d.h. ohne Lücken erfolgen. Diese Dämmung kann beispielsweise mit Mineralwolledämmstreifen oder mit PU-Schaum erfolgen. Zudem ist eine äußere und innere Abdichtung des Fensteranschlusses erforderlich.
Der Lot- und waagrechter Einbau des Fensters kann hierbei passgenau mit Kunststoffkeilen erfolgen. Das Fenster wird ausgerichtet und so dauerhaft nach unten abgelastet.
Äußere Abdichtung = Winddichtheit und Schlagregendichtheit
Die äußere Abdichtung dient dem Schutz vor Witterungseinflüsse. Diese Abdichtung muss daher schlagregendicht sein. Ansonsten muss die Ausführung jedoch diffusionsoffen erfolgen, so dass Feuchtigkeit innerhalb der Konstruktion auch wieder nach außen entweichen kann. Für diese äußere Abdichtung gibt es spezielle Folienbänder mit geringem sd-Wert (diffusionsoffen) und hoher Schlagregendichtheit. Ebenfalls stellt ein korrekt anschließendes WDVS (Wärmedämmverbundsystem) oder ein Putz eine ausreichende Winddichtung dar. Selbständig expandierende Fugendichtbänder können in diesem Fall für Schlagregendichtheit sorgen.
Innere Abdichtung = Luftdichtheit
Gemeint ist hierbei die Dichtheit gegenüber der Wasserdampfdiffusion. Die Feuchtigkeit aus der warmen (feuchten) Raumluft soll im Winter nicht in die Konstruktion eindringen und Bauschäden verursachen können. Daher muss die Luftdichtheit (Dampfdiffusionsdichtheit) stets auf der Raumseite (Innenseite) gewährleistet werden. Hierbei gilt grundsätzlich, dass die Dichtheit von innen nach außen abnehmen muss. Für diese innere Abdichtung gibt es spezielle Folienbänder mit hohem sd-Wert (Dampfbremse). Zusätzlich gibt es im Handel ebenfalls Dichtkleber zur Verklebung der Folienbänder im Bereich der Fuge (zwischen Fenster und Außenwand).
Einbau der Fenster nur mit Unternehmererklärung
Insgesamt muss der Einbau der Fenster stets nach aktuell geltender EnEV erfolgen. Zudem sind die Fachunternehmen nach EnEV inzwischen verpflichtet dem Bauherren eine Unternehmererklärung auszustellen, in der ein fachgerechter Einbau und die Einhaltung der Energieeinsparverordnung bestätigt wird.
Empfehlung
Bei der Auswahl der neuen Fenster sollten neben gesetzlichen Anforderungen auch Preise, Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten berücksichtigt werden. Standard sind Fenster mit Zweischeiben-Wärmeschutzverglasung oder Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung, mit Kunststoff-, Holz- oder Alu-Rahmen. Fenster und Montagezubehör für den fachgerechten Einbau können auch online gekauft werden. Fachfirmen für den Einbau der Fenster sollten regional beauftragt werden.
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Bin gerade eben das erste mal auf die Seite gekommen. Gefaellt mir bis jetzt sehr.
Dieser Effekt kann bei Neubauten jedoch durch große Glasscheibenabmessungen und einen größeren Glasflächenanteil ausgeglichen werden. Die quantitative Beziehung zwischen der Art des Fenster beziehungsweise der Verglasung und dessen Fähigkeit zur Wärmedämmung, wird durch den Wärmedurchgangskoeffizienten beschrieben.