Vom Mieter zum Eigentümer: Der Schritt in die eigene Wohnung
Der Traum vieler: Endlich in die eigenen vier Wände ziehen und dort nach Belieben gestalten. Doch bevor es soweit ist, steht der Umzug an. Ein Meilenstein auf dem Weg zum Eigentümerleben.
Wohneigentum bedeutet Freiheit, aber auch Verantwortung
Ohne Mietvertrag zu leben, ist eine große Veränderung – keine Vermieter mehr, aber Nachbarn bleiben. In Mehrfamilienhäusern teilt man sich Gemeinschaftseigentum, wie das Treppenhaus, was manchmal Konfliktpotenzial birgt. Als Eigentümer gehört einem zwar die eigene Wohnung (Sondereigentum), doch das Gebäude selbst bleibt Gemeinschaftseigentum aller Miteigentümer.
Die passende Wohnung finden
Wer in einer Großstadt wie Berlin nach einer Eigentumswohnung sucht, kann schnell an seine Grenzen stoßen. Die Nachfrage ist hoch, und die besten Wohnungen sind oft hart umkämpft. Noch schwieriger wird es, wenn man die Stadt nicht kennt oder von außerhalb kommt. Eine professionelle Beratung ist in solchen Fällen Gold wert. Besonders angenehm: Wenn die Wohnung bereits saniert und bezugsfertig ist, muss man sich nur noch um den Umzug kümmern, beispielsweise mit Hilfe von Umzugunternehmen Berlin.
Bauliche Veränderungen in der eigenen Wohnung
Eigentümer haben im eigenen Wohnbereich weitreichende Freiheiten. Laut §5 WEG darf man innerhalb der Wohnung fast alles umgestalten: Böden austauschen, nichttragende Wände versetzen oder das Bad modernisieren. Besonders bei älteren Wohnungen bietet es sich oft an, vor dem Einzug Renovierungen vorzunehmen, sei es ein neues Bad, eine moderne Küche oder der Austausch von Bodenbelägen.
Wichtig ist jedoch, dass man bei baulichen Veränderungen stets die Rechte der anderen Eigentümer respektiert. Zwar darf man beispielsweise die Fensterrahmen auf der Innenseite neu streichen, doch ein vollständiger Fenstertausch oder gar ein neuer Anstrich der Fassade betrifft das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes und muss gemeinschaftlich beschlossen werden.
Gemeinschaftseigentum und Verantwortung
Für größere bauliche Maßnahmen am Gebäude, wie die Instandhaltung des Dachs, der Fassade oder der Balkone, ist die Eigentümergemeinschaft zuständig. Auch energetische Sanierungen, etwa der Einbau wärmedämmender Fenster oder die Erneuerung der Heizungsanlage, fallen in diesen Bereich. Diese Maßnahmen müssen nicht nur gemeinschaftlich beschlossen, sondern auch gemeinsam finanziert werden, es sei denn, es gibt abweichende Vereinbarungen.
Bevor man Handwerker beauftragt, sollte man daher einen Blick in die Gemeinschaftsordnung werfen und, falls nötig, die Abstimmung der Eigentümergemeinschaft abwarten. Bei energetischen Sanierungen können Eigentümer und Eigentümergemeinschaften übrigens oft Fördermittel beantragen.
Die Wohnung zur Traumwohnung machen
Gerade in begehrten Lagen kann es sinnvoll sein, eine Wohnung nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Wer seine Traumwohnung gefunden hat, kann durch geschickte Sanierungen und Modernisierungen aus einer guten Lage das perfekte Zuhause schaffen. Hierbei kann es hilfreich sein, sich von Experten unterstützen zu lassen, die nicht nur bei der Immobiliensuche, sondern auch bei Umbauprojekten zur Seite stehen.
Der Weg vom Mieter zum Eigentümer ist ein spannendes Kapitel – mit Herausforderungen, aber auch mit vielen Möglichkeiten, den Wohnraum ganz nach den eigenen Wünschen zu gestalten.
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