Hauskauf – Hinweise zum Kaufvertrag beim Kauf einer bestehenden Immobilie
Was ist beim Hauskauf zu beachten? Meistens kauft man sich ein Haus nur einmal im Leben. Ein Hauskauf stellt in der Regel eine große Investition in die Zukunft dar. Um vor ungeliebten Überraschungen sicher zu sein, werden im Folgenden einige Hinweise zum Kaufvertrag gegeben. Während beispielsweise beim Kauf eines Autos ein einfacher Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer (und die Übergabe des Fahrzeuges, inkl. der Papiere) ausreichend ist, gelten für Häuser (inkl. Grund und Boden) zahlreiche Besonderheiten.
Grundsätzlich gilt beim Hauskauf:
Der Kaufvertrag ist nur gültig, wenn er notariell beurkundet wurde!
Der Notar beurkundet damit, dass alles rechtlich korrekt geschlossen wurde und sich beide Parteien darauf “verlassen” können. Die Kosten für den Notar trägt in der Regel der Hauskäufer. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nach geleisteter Unterschrift grundsätzlich nicht mehr möglich.
Vor der notariellen Beurkundung sind wichtige Punkte zum Hauskauf unbedingt abzuklären:
- Klärung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse der Immobilie. Im Grundbuch sind entsprechende Angaben verankert. Der Verkäufer sollte hierzu einen aktuellen (möglichst beglaubigten) Grundbuchauszug vorlegen.
- Angaben zu möglichen Belastungen, Beschränkungen, zum Denkmalschutz, Erbbaurechte, Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden) etc.. Auch diese Angaben sind im Grundbuchamt vermerkt.
- Angaben zur tatsächlichen Größe des Grundstückes und des Wohngebäudes (lt. Grundbuchamt)
- Angaben im Baulastenverzeichnis. Hier sind möglicherweise Baulasten für das Grundstück eingetragen.
- Vor-Ort-Begehung und Protokollierung von vorhandenen Einbauten und von möglichen Schäden
Nach der Klärung der Rahmenbedingungen, muss die Finanzierung des Hauses geklärt werden. Für weitere Informationen zum Kredit: bitte hier klicken.
Das gehört in einen Kaufvertrag
Einen Anhalt für einen gesetzlich abgesicherten Kaufvertrag bietet das Bürgerliche Gesetzbuch (§§433 ff. BGB). Besonderheiten und wichtige Details sind natürlich immer frei regelbar.
- Leistung des Verkäufers
- Einzelheiten: Besitzübergabe, Übergang von Nutzen und Lasten (§446 BGB)
- Kaufpreis und Zahlungsweise
- Rechtsmängelhaftung (§435 BGB)
- Sachmängelhaftung (§434 BGB)
- Regelung der Erschließungskosten (§436 BGB)
- Nebenbestimmungen
Man ist nur Eigentümer, wenn
- der Kaufvertrag abgeschlossen ist und
- die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch verankert ist
- hierfür ist zudem eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes erforderlich. (= Bestätigung, dass keine steuerlichen Bedenken zum Eigentümerwechsel vorliegen)
Folgende Unterlagen sollten beim Hauskauf übergeben werden:
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- Bauantragsunterlagen
- Baubeschreibung
- Flächenberechnungen
- statische Berechnungen
- Angaben / Planungen zur Haustechnik
- Wärmebedarfsberechnung, Schallschutznachweis, Energieausweis
- soweit vorhanden: Adressliste der Unternehmen, die das Gebäude errichtet haben, modernisiert haben bzw. zuletzt mit Wartungsaufgaben beauftragt wurden
- Betriebsanleitungen (Heizung, Lüftungsanlage, Alarmanlage etc.), Wartungsverträge
- Versicherungsunterlagen
- Bescheinigungen des Schornsteinfegers (sofern vorhanden)
- wichtige Schriftwechsel und Mitteilungen mit Behörden bezüglich des Grundstücks bzw. des Gebäudes
- Nachweise zu Sanierungs-/ Modernisierungs-/ Reparaturarbeiten
- Schlüssel für Türen, Fenster etc.
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Aus der Praxis meiner Berufs”kollegen” weiss ich, dass die Grössenangaben von Wohnungen und Häusern öfters falsch sind. Wenn von einem älteren Bau keine Pläne mehr da sind, dann vertraut der Käufer fast immer blind den Angaben des Verkäufers/Maklers. Allerdings sind die Quadratmeterzahlen eben öfters geschönt. Ich kann nur allen Interessenten an “planlosen” Immobilien raten, die Flächen selbst zu messen und berechnen. Ein Laser-Entfernungsmesser hilft beim genauen und schnellen Ausmessen. So schafft man das sogar bei einem üblichen Besichtigungstermin.
Selbst wenn später der Rechtsweg offen ist, sitzt man dann vielleicht in einer zu kleinen Immobilie.
Kann mich dem Tipp von Immomakler da eigentlich nur anschließen. Mit dem Laserentfernungsmesser schafft man es sehr schnell herauszufinden, ob man da beim Kauf nicht geringfügig übers Ohr gehauen wird.
Vor allem wenn man das Gefühl hat, dass es so sein könnte… ruhig einfach mal ausmessen!
Auch ich stehte kurz vor dem Punkt, mir ein Haus zu kaifen und habe mir ebenfalls schon so einen Laserentfernungmesser zugelegt, nicht zuletzt auch für einige andere Arbeiten die dann noch auf demGrundstück anfallen werden 🙂
Gruß Frank
Hallo,
ich biete diese sogar bei den Besichtigungen an. Da es mittlerweile recht günstige Laser-Entfernungsmesser gibt muss man auch nicht unmegen von Geld ausgeben. Bisher habe ich durchweg positive Resonanzen bekommen.
Grüß Gott. Ich bin per Zufall hier gelandet. Aber
dennoch möchte ich ihnen ein Kommentar da lassen, da ich ihren Weblog überaus informierend finde.
Auch ihr Design ist überaus sympathisch.
Mit freundlichen Grüßen
Danke für diese Tipps, was man beachten sollte, wenn man einen Kaufvertrag erstellen lassen möchte für den Hauskauf. Gut zu wissen, dass im Kaufvertrag nicht nur der Kaufpreis festgehalten werden sollte, sondern auch die Zahlungsweise. Auch die Leistungen des Verkäufers werde ich genau prüfen, bevor ich den Vertrag unterschreibe.