Wie funktioniert ein Immobilien-Teilverkauf ?
Zu den traditionellen Modellen der Hausverrentung stellt der Teilverkauf einer Immobilie eine interessante Alternative dar – schließlich kann die Immobilie dabei behalten werden, aber es kommt dennoch Geld auf das Konto.
Innerhalb des Teilverkaufes wird die Immobilie als Wirtschaftsgut angesehen. Das bedeutet, dass ein Immobilienwert besteht, der nicht nur an den Verkauf oder den Kauf gebunden ist. Dieser Wert eignet sich ebenfalls dafür, mit ihm selbst zu arbeiten. Es können beispielsweise Hypotheken oder Kredite aufgenommen werden, doch auch andere Wege sind denkbar, wie zum Beispiel die Vermietung.
Besonders im Alter ist es allerdings häufig problematisch, eine besicherte Aufnahme eines Darlehens durch eine Immobilie zu realisieren. Auch eine Vermietung des Objektes steht häufig nicht zur Debatte, da dadurch nicht unbedingt mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, schließlich wird dann ein anderer Wohnraum benötigt. Auch die emotionale Bindung an das Eigenheim darf in diesem Kontext sind vernachlässigt werden. Der Immobilien-Teilverkauf ist daher für viele Menschen eine interessante Option.
Teilverkauf eines Hauses – Was bedeutet das?
Der Verkauf der Immobilie ist oft die einzige Option, egal, ob durch einen herkömmlichen Verkauf mit Einmalzahlung, eine Umkehrhypothek oder auf Raten im Zuge einer Leibrente. Den Mittelweg bildet der Teilverkauf.
Die Immobilie wird dabei nicht als Ganzes veräußert, sondern lediglich ein Anteil von bis zu 50 Prozent. Der jeweilige Käufer wird damit zum stillen Teilhaber des Objektes, der vorherige Eigentümer erhält den vollen Nießbrauch, also die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Nutzung und das Wohnrecht.
Wie läuft ein Immobilien-Teilverkauf ab?
Der Ablauf des Prozesses gestaltet sich bei einem Immobilien-Teilverkauf ein wenig anders, als bei einem traditionellen Verkauf. In der Regel findet die Durchführung des Teilverkaufes in zwei Phasen statt. In der ersten Phase geht es um den eigentlichen Geschäftsabschluss, bei dem ebenfalls festgelegt wird, welcher Anteil der Immobilie verkauft und welcher Zeitraum für die Festschreibung des Nutzungsentgeltes angesetzt wird. Die Basis bildet dabei der aktuelle Verkehrswert der Immobilie, der durch einen unabhängigen Gutachter festgestellt wird.
Aus den Faktoren der Laufzeit und des jeweiligen Anteils wird die Höhe der monatlichen Entschädigungen errechnet, die sich aus der Überlassung des Nießbrauches errechnen. Diese werden an den stillen Teilhaber von dem ursprünglichen Eigentümer der Immobilie gezahlt. Bei dem Großteil der Fälle läuft diese Berechnung wesentlich transparenter ab, als bei der üblichen künstlichen Anpassung des Verkehrswertes, für die oft komplexe Formeln herangezogen werden. Im Anschluss findet direkt die Auszahlung in Höhe des Wertes der verkauften Anteile der Immobilie statt.
Eine feste Vertragslaufzeit existiert dabei nicht, weshalb der Anteil, der verkauft wurde, für den aktuellen Markpreis zu jeder Zeit, beispielsweise durch die Erben, wieder ausgelöst werden kann. Ebenfalls ist es möglich, die Immobilie professionell auf dem Markt zum Verkauf anzubieten – allerdings unter der Federführung des stillen Teilhabers, wodurch eine Provision fällig wird. Besonders für ältere Menschen ist es jedoch oft eine große Hilfe und sehr sinnvoll, wenn dieser den Verkaufsprozess übernimmt. Sollte der Erbfall einsetzen, besteht für die Erben ein Immobilien-Vorkaufsrecht.
Es ergibt sich ebenfalls der Vorteil, dass die Immobilie im Laufe der Zeit eine Wertsteigerung erfährt, von welcher der Verkäufer bei einem zukünftigen Verkauf profitiert, wenn diese nicht ausgelöst wird. Der Teilverkauf einer Immobilie ist grundsätzlich sehr flexibel gestaltet und oft eine lukrative Alternative im Vergleich zu anderen Hausverrentungsmodellen.
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