Kleine Reparaturen selbst erledigen
Klemmt die Tür, tropft der Wasserhahn, muss der Zaun wieder gestrichen werden? – Hausbesitzer haben immer wieder kleine Reparaturen im und am Haus zu erledigen. Gemeint sind hierbei nicht große Sanierungsmaßnahmen und Umbauarbeiten, sondern die alltäglichen kleineren Reparaturen im Haushalt.
Besonders hoch ist dieser Instandhaltungs- und Reparaturbedarf, sofern man als neuer Hausbesitzer sich eine Bestandsimmobilie gekauft hat und in Kürze einziehen möchte oder erst vor kurzem eingezogen ist.
Garantie & Haftung bei selbst durchgeführten Reparaturen
Für jede Reparatur, die von einem Fachunternehmen ausgeführt wird, haftet das Unternehmen entsprechend dem Werkvertragsrecht nach BGB. Werden die Arbeiten selbst ausgeführt, ist der Hausbesitzer für die korrekte Ausführung und die Einhaltung der Vorschriften selbst verantwortlich. Für einzelne Geräte oder Baumaterialien gibt es eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren (jedoch nicht für den fachgerechten Einbau). Dabei muss in den ersten 6 Monaten der Eigentümer auch nicht nachweisen, ob er diesen Defekt verursacht hat, oder ob der Fehler werksseitig bereits vorhanden war. Diese Gewährleistung ist für den Eigentümer grundsätzlich kostenlos (auch keine Versandkosten, keine teure Telefonhotline etc.). Diese Gewährleistungsansprüche können grundsätzlich gegenüber dem Händler gelten gemacht werden. Jedoch muss der Hausbesitzer dem Händler die Möglichkeit zur Reparatur oder zum Tausch der Ware geben. Als Alternative gibt es auch den Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Vereinbarung einer Preisminderung. Unabhängig von dieser Gewährleistung gibt es auch eine Herstellergarantie. Diese kann auch deutlich länger als 2 Jahre sein.
Jeder Hausbesitzer, der selbst Hand anlegt, kann natürlich die Arbeitskosten für eine Fachfirma einsparen. Bei Hausinstallationen (Wasser, Gas, Elektrik, Strom) kann es dennoch erforderlich sein, einen Installateur hinzu zuziehen. Sollte dennoch ein selbst verursachter Schaden auftreten, erweist sich eine private Haftpflichtversicherung oder eine Hausratversicherung manchmal als sehr hilfreich.
Die private Haftpflichtversicherung kann dabei typische, fahrlässig verursachte Schäden finanziell abdecken. Allerdings trifft das nur die Schäden, die man “anderen” zufügt. Bei einem Hausbesitzer sind die verursachten Schäden an der Nachbarwohnung (Doppelhaushälfte) abgedeckt, jedoch nicht die eigenen Schäden. Anders verhält es sich, wenn beispielsweise der Schwager “geholfen” hat und die Wohnung dabei unter Wasser setzte …
Ergänzend können möglicherweise auch die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung zum tragen kommen. Die Hausratversicherung greift für den “Hausrat” bei Schäden, wie Brand, Sturm, Leitungswasser oder Einbruch. Die Gebäudeversicherung kann bei fest eingebauten Gegenständen greifen, wie die Heizungsanlage, fest eingebaute Schränke, verklebte Teppiche oder Tapeten.
Grundausstattung für eigene Reparaturen im Eigenheim
Neben handwerklichem Geschick benötigt der Hausbesitzer auch noch eine bestimmte Grundausstattung an Werkzeug, möglichst einen eigenen Arbeitsbereich zum hantieren und um das Werkzeug zu lagern und eventuell noch verschiedene detaillierte Arbeitsanleitungen. Qualitätswerkzeuge können in vielen Fachgeschäften oder Baumärkten erworben werden. Noch bequemer geht es online, beispielsweise unter Betriebsausstatter24.
Teilweise sind die Materialien hinsichtlich ihrer Qualität und ihrem Verwendungszweck auch unterschiedlich gekennzeichnet (Einsteigerwerkzeug, Standard-Qualität, Profi-Qualität). Noch wichtiger als diese Angaben, sind technische Kennwerte (Leistungsangaben der Bohrmaschinen, Materialangaben der Bohrer etc.)
Typische Werkzeuge, die jeder Hausbesitzer für die alltäglichen Reparaturen im Bestand haben sollte:
- Schraubenzieher (in verschiedenen Größen und Formen)
- Hammer in verschiedenen Größen
- verschiedene Zangen (Kombizange, Kneifzange, Wasserpumpenzange, Spitz- oder Justierzange, Seitenschneider)
- ein Satz Schraubenschlüssel
- verschiedene Sägen (Fuchsschwanz, Feinsägen etc.), Feilen und Raspeln, Schleifmittel
- Maler- und Tapezierbedarf
- Werkbank und Werkzeugschrank bzw. Regale
- Spannvorrichtung ( Schraubzwinger, Schraubklemmen, Klammern etc.)
- Messwerkzeuge (Zollstock, Wasserwaage, Winkel
- verschiedene Elektrowerkzeuge (Bohrmaschine, Tacker, Kreissäge) – je nach Bedarf
- Kleinteile (Schrauben, Nägel, Tacker …)
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Unsere Schiebetür am Schlafzimmerschrank ist leider defekt. Deswegen habe ich überlegt eine Handwerksfirma zu beauftragen. Interessant, dass das Unternehmen für jede Reparatur, die von einem Fachunternehmen ausgeführt wird, entsprechend dem Werkvertragsrecht nach BGB haftet.