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Marktwert der Immobilie


Den Marktwert der Immobilie kennen

Marktwert einer Immobilie kennen; Foto: Hartmut910/pixelio.de

Marktwert einer Immobilie kennen; Foto: Hartmut910/pixelio.de

 

Vor dem Kauf – oder Verkauf – einer Immobilie sollte deren Marktwert (auch als Verkehrswert bezeichnet ) bekannt sein. Der Marktwert einer Immobilie ist der derzeit “marktübliche Wert”. Das heißt, dieser Wert entspricht dem Preis, den man zum Wertermittlungszeitpunkt bei Verkauf erzielen würde.

 

Zur Bewertung einer Immobilie gilt seit 1.7.2010 die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Die Wertermittlungsverordnung (WertV) wurde durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst und ist nicht mehr gültig. Sowohl von Behörden als auch von Gerichten wird dieses Verfahren anerkannt und ist verpflichtend durchzuführen. Freie Grundstückssachverständige können jedoch „ihr“ Gutachten frei gestalten und müssen sich nicht unbedingt an die Schätzregeln der ImmoWertV halten. Dennoch wird gerade vor dem Hintergrund, dass diese durch die BGH-Rechtssprechung anerkannt sind, eine Beachtung bei der Erstellung eines Gutachtens empfohlen.

Sowohl bei einer Überprüfung der Kaufpreisvorstellungen bei Immobilienangeboten aber auch bei Vermögensaufstellungen (beispielsweise bei Erbschaft oder Scheidung) ist eine objektive (neutrale) Bewertung der Immobilie entscheidend. Fehlentscheidungen können nachträglich sehr teuer werden. Sich anschauen kann man dabei die Immobilie manchmal gemeinsam mit dem Sachverständigen.

Im Rahmen einer Wertermittlung kann der Marktwert (Verkehrswert) einer Immobilie objektiv so dargestellt werden, dass dieser auch vom Hauseigentümer (sowohl vom „Anbieter“ als auch vom „Nachfrager“) nachvollziehbar ist.

 

Den Marktwert einer Immobilie kennen

Den Marktwert einer Immobilie kennen

Definition Marktwert

Wie der Marktwert der Immobilie definiert ist, ergibt sich aus dem Baugesetzbuch (§ 194 BauGB):

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

 

Dieser Verkehrswert ist übrigens nicht vergleichbar mit dem Einheitswert (vom Finanzamt angegeben), dem Versicherungswert (von Versicherungen beispielsweise für Gebäudeversicherungen angesetzt) oder dem Beleihungswert (ein von Banken angenommener Wert). Hier gelten andere Berechnungsansätze.

 

Da für ein Gutachten auch zahlreiche Informationen recherchiert werden müssen, wie beispielsweise Angaben zu rechtlichen Gegebenheiten (Baulasten, Denkmalschutz) aber auch Bauschäden etc., sind der Arbeitsaufwand und die damit verbundenen Kosten für ein Gutachten entsprechend hoch. Der Arbeitsaufwand für die Erstellung des Gutachtens spiegelt sich daher grundsätzlich im Preis wider. Kurzgutachten sind so deutlich günstiger (und in manchen Fällen auch ausreichend).

Empfehlenswert ist grundsätzlich bei dem Erwerb einer Immobilie einen qualifizierten Immobilienberater oder einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen.

 

Erwerb einer Immobilie

Insgesamt ist derzeit übrigens das Preisniveau für den Erwerb einer Immobilie vergleichsweise niedrig. Hinzu kommen derzeit günstige Zinskonditionen. Das heißt, wer sich ohnehin eine Immobilie kaufen möchte, der findet jetzt einen sehr günstigen Zeitpunkt. Hier lohnt es sich regional nach günstigen Angeboten umzusehen.

 

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2 comments to Marktwert der Immobilie

  • Dem Punkt, dass das Preisniveau bei Immobilien derzeit recht niedrig ist, kann ich nur bedingt zustimmen. In Ballungsgebieten und beliebten Wohngegenden (z.B. in Süddeutschland) steigen die Immobilienpreise derzeit erheblich. Die niedrigen Zinsen im Moment sind dagegen ein gutes Argument für eine Investition in Sachwerte.

    Hinsichtlich des Verkehrswertes einer Immobilie ist es immer sinnvoll einen Gutachter hinzuzuziehen. Zumal ein Gutachten auch in den Verkaufsverhandlungen als Verhandlungsgrundlage eingebracht werden kann.

  • Der Wert einer Immobilie wird auch durch den zukünftigen möglichen Ertrag ermittelt, besonders bei Anlage Immobilien im Gegensatz zum eigenen Heim.

    Und neben dem Zins würde ich auch die momentane, von Jahr zu Jahr sich verschärfende Krise im Euroraum hinzuziehen, die das Anlegen in Sachwerte, wie das eigene Heim, momentan besonders sinnvoll erscheinen lässt.

    Grüße, H. Bucerius

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