EnEV 2016 – Verschärfungen ab 01. Januar 2016
Zum 01. Januar 2016 treten Neuregelungen der Energieeinsparverordnung ( EnEV 2016 ) in Kraft. Dabei werden die energetischen Anforderungen an den Neubau verschärft. So wird der zulässige Primärenergiebedarf um 25 Prozent reduziert. Ferner sind die Verluste über die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverluste) um 10 bis 25 Prozent zu reduzieren. Dieser Standard wird jedoch bereits von den meisten Bauherren bereits jetzt eingehalten. Meistens ist diese Anforderung auch ohne erhebliche Mehrkosten zu erfüllen.
In den vergangenen Jahren wurden über 50 Prozent der Wohnungsneubauten als KfW-Effizienzhäuser errichtet werden und diese lt. KfW-Monitoringsbericht über die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert. Aufgrund der hohen energetischen Anforderungen der KfW-Bank erfüllen diese Gebäude bereits die ab 2016 geltenden verschärften Neuregelungen.
Ansonsten gelten die Verschärfungen grundsätzlich für alle Neubauten, deren Bauantrag ab dem 01. Januar 2016 eingereicht wird. Wurde der Bauantrag bereits 2015 eingereicht, sind die bis 31.12.2015 geltenden Mindestanforderungen der EnEV 2014 (ohne Verschärfung ab 01.01.2016) einzuhalten.
Wer natürlich ein KfW-Effizienzhaus errichten möchte und entsprechende Fördermittel beantragen möchte, so wie die meisten Bauherren, muss weiterhin ein Niveau unterhalb der nach EnEV geforderten Mindestwerte erreichen. Wichtig sind neue Förderrichtlinien der KfW. Die Förderung eines KfW-Effizienzhauses 70 gibt es für den Neubau ab dem 1.4.2016 nicht mehr. Dafür gibt es jedoch – neben den weiterhin geltenden Standards KfW Effizienzhaus 55 und KfW Effizienzhaus 40 – nun zusätzlich das KfW Effizienzhaus 40 Plus für äußerst hoch effiziente Gebäude.
Mindestanforderungen der EnEV 2016
Damit sind die energetischen Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung in der Summe deutlich weniger dramatisch als meist angenommen. Hierbei spielt die Kombination aus Energieeffizienz der Gebäudehülle und gewählter Anlagentechnik eine entscheidende Rolle. Ebenfalls ist weiterhin zur Beheizung des Neubaus beispielsweise Gas-Brennwerttechnik in Kombination mit einer solarthermischen Anlage möglich. Da es aber nicht für alle Gebäude und alle Standorte die “gleiche” perfekte Heizungstechnik gibt, ist stets eine individuelle Lösung zu suchen. Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig. Nicht zuletzt sollte dabei auch über eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nachgedacht werden. Diese kann ebenfalls zur Erreichung der höheren Anforderungen gewählt werden, wie beispielsweise eine etwas bessere Dämmung der Gebäudehülle.
Da die meisten Bauherren nur einmal in ihrem Leben ein Haus bauen möchten, ist es gerade hierfür wichtig, mehrere energetische Varianten für das geplante Vorhaben durchzurechnen. Dabei sind neben den Investitionskosten vor allem auch der hierdurch erreichbare Komfort und die laufenden Kosten zu berücksichtigen.
Fazit: Jeder, der ohnehin ein KfW-Effizienzhaus bauen möchte, kann der Verschärfung der EnEV ab 01. Januar 2016 gelassen entgegen sehen.
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