Kosten bei Contracting–Verträgen
Contracting (englisch: contract) bedeutet eigentlich „Geschäft“. Damit ist grundsätzlich gemeint, dass der Hauseigentümer mit einem sogenannten Contractor (Wärmelieferant) einen Wärmelieferungsvertrag abschließt. Das Haus wird so mit Heizwärme und eventuell auch Warmwasser versorgt. Investitionen in eine eigene Heizungsanlage oder Wartungsaufwendungen sind nicht mehr erforderlich.
Sowohl bei Neubau- als auch bei Sanierungsvorhaben haben Hauseigentümer die Möglichkeit für die Heizungs- und Warmwasserbereitung die Wärme und/oder die Anlagentechnik durch externe Unternehmen liefern zu lassen.
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Contracting-Vereinbarungen:
- Bezug von Fernwärme
- Heizungsanlage im Haus
1. Contracting bei Bezug von Fernwärme
Die Wärme für die Heizung und Warmwasserbereitung wird direkt an das Haus geliefert. Voraussetzung ist, dass sich ein Fernwärmenetz in unmittelbarer Nähe befindet. Fernwärme entsteht hierbei oftmals in Heizwerken in Kombination mit der Stromerzeugung (Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung).
Die Kosten für Leitungen und die Übergabestation werden im Regelfall von dem Contracting-Unternehmen getragen (Full-Contracting).
Der Hauseigentümer zahlt anschließend den Verbrauchspreis je verbrauchter Kilowattstunde (= Arbeitspreis). Dieser ist im Regelfall etwas höher als beispielsweise der Gaspreis bei einem regionalen Gasversorger. Neben dem eigentlichen Brennstoff sind Kosten für den Pumpenstrom eingerechnet. Die energetischen Verluste beim Transport der Wärme zum Haus sind natürlich in den Kosten ebenfalls indirekt enthalten.
Hinzu kommen die so genannten Bereitstellungskosten, also Kosten für die Errichtung der Anlage, für die Wartung, die Verwaltung und für die Vorhaltung der Anschlussleistung (= Grundpreis). Diese Kosten können deutlich höher sein als die eigentlichen Verbrauchskosten.
Ferner sind weitere Kosten für die Ablesung und Abrechnung möglich (= Abrechnungskosten).
Beispiel: Neues Einfamilienhaus mit 150 Quadratmeter Wohnfläche und einem Jahresverbrauch für Heizung und Warmwasser von 10.000 kWh (Full-Contracting, d.h. Vertrag für Wärmelieferung inkl. Anlagentechnik):
- Arbeitspreis: 0,10 €/kWh x 10.000 kWh = 1.000 € (brutto)
- Grundpreis: 8,00 €/m² Wohnfl. x 150 m² = 1.200 € (brutto)
- Abrechnungskosten: 130 € (brutto)
- Summe: 2.330 € (mit 10 Jahren Laufzeit)
Vergleich mit einem „eigenen“ Gas-Brennwertkessel und einem „Standard-“ Gastarif:
- Verbrauchspreis: 0,06 €/kWh x 10.000 kWh = 600 € (brutto)
- Grundpreis (des Gasversorgers): 5,00 €/Monat x 12 = 60 €
- Wartung/Schornsteinfeger: 140 €
- Summe: 800 €
Fazit bei gleichem Verbrauch sind mit Contracting-Vertrag 2.300 € und mit eigener Heizungsanlage 800 € zu bezahlen. Das ergibt eine jährliche Kostendifferenz von 1.500 €.
Auf zehn Jahre hochgerechnet ergeben sich so 15.000 € Differenz – ohne Energiepreissteigerung gerechnet. Wird jetzt noch eine Energiepreissteigerung von jährlich 5 bis 15 Prozent berücksichtigt … ist die Differenz noch deutlich höher.
Investitionskosten für den Heizungskessel:
Bei diesem Vergleich sind natürlich noch die Kosten für einen „eigenen“ Brennwertkessel einzurechnen. Dieser kostet ca. 8.000 bis 10.000 € (inklusive Arbeitsleistung). Das bedeutet, dass sich im vorliegenden Beispiel auch mit Berücksichtigung der Investitionskosten eine „eigene“ Anlage als deutlich kostengünstiger erweisen würde.
Die Fernwärmepreise unterliegen regional erheblichen Schwankungen, so dass sich Fernwärme aus wirtschaftlicher Sicht auch für einzelne Hausbesitzer finanziell rechnen kann.
Übrigens, die Preise der Fernwärme unterliegen ebenfalls den allgemeinen Schwankungen. Regelungen zur „Preisanpassungsklausel“ sind in der Allgemeinen Versorgungsverordnung (AVBFernwärmeV) gesetzlich geregelt.
2. Contracting bei Errichtung und Betrieb einer Heizungsanlage
Eine weitere Contracting–Möglichkeit gibt es, indem ein Unternehmen eine komplette Heizungsanlage im Wohngebäude aufstellt und betreibt. Diese Anlage (beispielsweise ein Gasbrennwertgerät) wird vom Contracting-Unternehmen finanziert und ist damit Eigentum des Unternehmens. Zudem kann der Energieversorger durch den Eigentümer innerhalb der Contracting-Laufzeit nicht gewechselt werden.
Beispiel: Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch für Heizung und Warmwasser von 10.000 kWh (Gasbrennwertheizung; Full-Contracting, d.h. Vertrag für Wärmelieferung inkl. Anlagentechnik):
- Verbrauchspreis: 0,06 €/kWh x 10.000 kWh = 600 € (brutto)
- Grundpreis (Gasversorgung): 15,00 €/Monat x 12 = 180 €
- Contracting-Grundpreis: 2,80 €/Tag = 1.020 € (brutto)
- Summe: 1.800 € (mit 15 Jahren Laufzeit)
Nochmals der Vergleich mit einem „eigenen“ Gas-Brennwertkessel und einem „Standard-“ Gastarif (siehe oben):
- Verbrauchspreis: 0,06 €/kWh x 10.000 kWh = 600 € (brutto)
- Grundpreis (Gasversorgung): 5,00 €/Monat x 12 = 60 €
- Wartung/Schornsteinfeger: 140 €
- Summe: 800 €
Differenz 1.800 € (Contracting) – 800 € (eigene Anlage) = 1.000 €.
Ohne weitere Preissteigerungen gerechnet, würden sich Mehrkosten von ca. 15.000 € in 15 Jahren ergeben. (Nochmals zum Vergleich: Eine eigene Heizungsanlage kostet ca. 8.000 – 10.000 €). Zudem hat man bei einer eigenen Anlage die Möglichkeit den Gasversorger (und natürlich auch die Anlagentechnik selbst) frei zu wählen.
Fazit – Nachteile von Contracting:
- Oftmals sind die Energiekosten aus Contracting-Verträgen signifikant höher im Vergleich zur Anschaffung einer eigenen Heizungsanlage.
- Ein großer Nachteil sind vor allem die sehr langfristigen Contracting-Verträge. Diese liegen meist zwischen 10 und 15 Jahren. Die Vertragslänge ist insofern begründet, da die Anfangsinvestitionen des Contracting -Unternehmens durch den jährlichen Grundpreis gedeckt sein müssen.
- Bei Fernwärme: Bindung an den Fernwärmeversorger, teilweise auch über die Vertragslaufzeit hinaus. Auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann die Fernwärme nicht ohne weiteres abgewählt“ werden. Zum einen gibt es regional sogenannten „Anschlusszwang“ – das sollte vorher abgeklärt werden. Zum anderen gilt grundsätzlich für alle Hausbesitzer ein „Verschlechterungsverbot“. Das bedeutet, dass die neue Anlage (primärenergetisch) nicht schlechter sein darf, als die alte Anlage. Je nachdem wie „gut“ die regional bezogene Fernwärme bewertet wird, sind als Nachfolge-Technik nicht mehr alle Möglichkeiten gegeben. So wird ein Gasbrennwertkessel nicht ausreichen, hingegen jedoch ein Pelletkessel. Übrigens: Informationen zum Primärenergiefaktor können beim Fernwärmeanbieter jederzeit angefordert werden.
Fazit – Vorteile von Contracting:
- Es ist keine Anfangsinvestitionen erforderlich. Wer aktuell kein Geld für eine neue Heizungsanlage besitzt, kann hierin durchaus einen guten Ansatz sehen.
- Gerade bei dem Einsatz von Fernwärme ist es möglich, dass das Gebäude primärenergetisch sehr günstig bewertet wird (Das bedeutet, dass Gebäude bei Neubau oder Sanierung schnell den Standard eines KfW-Effizienzhauses erreichen können und so weitere Fördermöglichkeiten gegeben sind.) Aber Achtung: allein durch den Einsatz von Fernwärme wird das Gebäude nicht wirklich “besser” und die zu zahlenden Energiekosten werden nicht wirklich geringer.
Prüfung des Contracting-Vertrages:
Der Contracting-Vertrag ist vor Abschluss genau zu überprüfen. Anschließend ist es nahezu nicht mehr möglich aus diesem Vertrag „zu kommen“. Eventuell sollte der Contracting-Vertrag vorher durch einen Fachanwalt geprüft werden.
Tipp zur Senkung der Contracting–Kosten:
Oftmals ist die Anschlussleistung bei Fernwärme Contracting-Verträgen zu hoch ausgelegt. Hier lohnt sich eine Überprüfung. Gegebenenfalls können so im Contracting-Vertrag die Kosten für den Grundpreis aufgrund verringerter Anschlussleistung ein wenig reduziert werden.
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