Die Denkmalimmobilie
Alte Häuser besitzen oftmals einen ganz besonderen Charme und werden diesbezüglich nicht selten auch optisch den höchsten Ansprüchen gerecht. Eine attraktive Jugendstilvilla, ein Haus mit verspielten Ornamenten oder ein rustikal restauriertes Fachwerkhaus – welcher Mensch möchte nicht in einer solchen Immobilie wohnen? Dennoch entscheiden sich sehr viele Hauskäufer letztendlich doch für ein Gebäude neueren Baujahrs. Das hat verschiedene Gründe. Denn zum einen sind die alten Häuser nicht selten sehr schlecht isoliert und auch ausstattungsmäßig nicht immer auf dem modernsten Stand gebracht, zum andern fürchten sehr viele Immobilieninteressenten etwaige Auflagen, die sie in ihrer Gestaltungsfreiheit einschränken. Außerdem lässt sich ein unter Denkmalschutz stehendes Gemäuer auch statisch betrachtet nicht immer den individuellen Vorstellungen entsprechend umbauen und verändern. So war es in den früheren Jahrhunderten oftmals üblich, den Grundriss auf mehrere kleinere Zimmer aufzuteilen, was heute jedoch nicht mehr zeitgemäß ist. Tragendes Mauerwerk zu entfernen, kann hier sehr fatale Folgen haben.
In der Tat muss sich der Eigentümer einer Denkmalimmobilie an gewisse Vorschriften halten, die ihm von Amts wegen aufgetragen werden. Die diesbezüglichen Regelungen können sowohl die Außenfassade als auch das Innere des Gebäudes betreffen. So können beispielsweise kunstvolle oder historisch bedeutende Installationen, zum Beispiel besondere Türen oder uralte Tapeten und Wandmalereien, unter einem besonderen Schutz stehen, so dass eine Entfernung, beziehungsweise eine Veränderung nicht möglich ist. Gleiches gilt für den Außenbereich des Hauses, für das Mauerwerk, das Fachwerk, für die Ornamentik und für das Erscheinungsbild der Fenster. So sind für viele Denkmalgebäude nur ganz bestimmte Türen und Fenster zugelassen, die in der Anschaffung mitunter etwas teurer sein können. Unterm Strich sind die Kosten für die Instandhaltung einer Denkmalimmobilie ohnehin höher als für einen Neubau oder ein Haus jüngeren Baujahrs.
Die Vorteile einer Denkmalimmobilie
Der Erwerb einer Denkmalimmobilie bietet dem Eigentümer jedoch auch sehr viele Vorteile. So sind die Anschaffungskosten für ein älteres Haus selbst dann sehr viel günstiger als für einen Neubau, wenn das denkmalgeschützte Anwesen komplett saniert und somit auf den heutigen Standard gebracht wurde. Eine Denkmalimmobilie ist des Weiteren sehr oft im wahrsten Sinne des Wortes einzigartig, insbesondere dann, wenn es sich um ein Gebäude aus der Gründerzeit Ende des 18. Jahrhunderts handelt. So wäre in der heutigen Zeit beispielsweise die Errichtung eines Fachwerkhauses nach historischem Vorbild nahezu unbezahlbar.
Des Weiteren bringt der Besitz einer Denkmalimmobilie auch attraktive steuerliche Vorteile. So sind nicht nur die Gewinne aus einem etwaigen Wiederverkauf noch nach zehn Jahren steuerfrei, sondern auch die Abgeltungssteuer muss nicht gefürchtet werden. Die steuerlichen Begünstigungen sind gesetzlich in einem besonderen Rahmen geregelt. Sämtliche Kosten, die für die Sanierung und Wiederherstellung der Denkmalschutzimmobilie angefallen sind, können als Werbungskosten anerkannt und diesbezüglich auch steuerlich geltend gemacht werden. Diese Kosten müssen allerdings von der zuständigen Denkmalbehörde bescheinigt werden und sind im Anschluss daran in einem Zeitraum von 12 Jahren in voller Höhe absetzbar. Bei einer etwaigen Eigennutzung können die Kosten über einen Zeitraum von zehn Jahren zu 90 Prozent abgesetzt werden. Darüber hinaus können nicht selten im Rahmen der Städtebauförderung oder auch direkt bei der Denkmalbehörde Zuschüsse zur Instandhaltung beantragt werden, die nicht selten etwa ein Viertel der gesamten Sanierungskosten decken. Diesbezüglich nicht anerkannt sind allerdings Kosten, die für eine Modernisierung anfallen, zum Beispiel für den Einbau einer Zentralheizung.
Die steuerlichen Vorteile sind beim Erwerb einer Denkmalimmobilie demnach so hoch wie bei keiner anderen Kapitalanlageform.
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