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Brennwert – Technik wird Pflicht !?


Brennwert – Technik wird Pflicht

Die neue ERP-Richtlinie vom September 2015 stellt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz einzelner Geräte, so auch an die Heizung. Die Wärmeerzeuger müssen bestimmte Energieeffizienzgrenzwerte einhalten. Das bedeutet im Klartext, dass ab 26. September 2015 Heizwertgeräte nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen. Allerdings gibt es auch einzelne Ausnahmen.

Die Wärmeerzeuger (bis 70 kW) bekommen ebenfalls Energieeffizienzlabel. Die Energieeffizienzklassen reichen dabei derzeit von A++ (grün) bis G (rot), (ähnlich wie man das von Kühlschränken oder Waschmaschinen bereits kennt). Dabei sind tendenziell Techniken mit Kraft-Wärme-Kopplung den Effizienzklassen A+ oder A++ zuzuordnen, Brennwertgeräte (mit fossilen Brennstoffen) der Effizienzklasse A und Niedertemperaturgeräte eher der Klasse C.

Nun besagt die EU-Richtlinie, dass die “jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz nicht unter 86 Prozent fallen” darf. Da jedoch Heizwertgeräte diese 86 % nicht erreichen können, werden sie somit vom Markt verschwinden müssen und die Brennwerttechnik – als moderner Nachfolger der Heizwerttechnik – wird Standard.

Neue Geräte werden somit ab 26. September nicht mehr auf den Markt gebracht, hingegen dürfen Restbestände, die sich bereits im Lager befinden, noch verkauft werden.

 

Gas - Brennwert - Heizung; Bild: Florian Methe / pixelio.de

Gas – Brennwert – Heizung; Bild: Florian Methe / pixelio.de

Ausnahmen: Niedertemperatur statt Brennwert

Diese Anforderung betrifft ausschließlich Wärmeerzeuger bis 400 Kilowatt Leistung (also alle Wärmeerzeuger in Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder den meisten Mehrfamilienhäusern). Eine Ausnahme könnte daher bei Versorgung über ein zentrales Heizwerk (Nahwärmeversorgung) mit entsprechend größeren Heizkesseln bestehen.

Die wichtigste Ausnahme bezieht sich jedoch die Gastetagenheizung, aufgrund der Mehrfachbelegung der Abgasführung. Wird also in einem Mehrfamilienhaus jede Wohnung über eine einzelne Gastherme versorgt, ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Sofern die Raumheizungsenergieeffizienz mindestens 75 % beträgt, können Schornsteingeräte mit max. 10 kW Nennwärmeleistung und Komi-Schornsteingeräte mit max. 30 kW Nennwärmeleistung in Mehrfachbelegung auch künftig als (raumluftabhängige) Heizwertgeräte betrieben werden.

Nicht von dieser Ausnahmeregelung betroffen sind raumluftunabhängigen Geräte, die an Luft-Abgas-Systeme angeschlossen sind (auch nicht bei Mehrfachbelegung). Raumluftunabhängige Heizwertgeräte dürfen ab September 2015 somit ebenfalls nicht mehr auf den Markt gebracht werden.



Einbau von Brennwert – Technik

Wer jetzt von Niedertemperaturtechnik auf Brennwerttechnik wechseln möchte, muss zusätzlich eine Schornsteinsanierung einplanen. Dabei ist eine feuchtigkeitsunempfindliche Abgasführung (meist aus Kunststoff oder Edelstahl) erforderlich. Achtung: alte Heizwertgeräte und moderne Brennwertgeräte dürfen keine gemeinsame Abgasführung besitzen! Alternativ kann beispielsweise auch ein doppelwandiger Edelstahlschornstein außerhalb des neu errichtet werden.

Ferner muss das entstehende Kondensat vom Brennwertgerät abgeführt werden. Es ist also ein kleines Rohr oder zumindest ein kleiner Schlauch zur Abwasserleitung zu verlegen. Die entstehende Kondensatmenge ist auf jeden Fall zu hoch, um das Wasser mit einem Eimer aufzufangen und regelmäßig per Hand zu entleeren.

Künftig kann die Effizienzklasse bereits eine Kaufentscheidung darstellen. Nicht zu vergessen ist dabei, dass gerade bei Einsatz von Brennwerttechnik die gesamte Heizungsanlage optimal ausgelegt werden sollte, damit der sog. Brennwert – Effekt entsprechend genutzt werden kann und der erwartete Einspareffekt auch eintritt.

 

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