Förderungen für barrierefreies Wohnen
Besitzer eines Eigenheims sollten sich schon früh um den altersgerechten Umbau ihrer Behausung kümmern. Traum eines jedes Häuslebauer ist es, in den eigenen vier Wänden alt zu werden und Geldsorgen durch nicht vorhandene Mietzahlungen zu minimieren. Allerdings gilt es, dafür die richtigen Voraussetzungen zu schaffen: Ein barrierefreies Wohnen muss ermöglicht werden, was mit einer Modernisierung des Badezimmers einhergeht.
Dafür müssen alle Schwellen im Haus abgebaut, Türen für Rollstühle und Rollatoren verbreitert und eine bodengleiche Dusche mit Klappsitz eingebaut werden. Gestaltet sich der Zugang zum Haus oder in den zweiten Stock schwierig, und wird zukünftig definitiv ein Rollstuhl von Nöten sein, bieten Hublifte flexible Lösungen. Die Modelle von Garaventa Lift können sowohl im Haus als auch außen angebracht werden. Bietet der Eingangsbereich nicht genug Platz, können Rollstuhlfahrer auch über einen Lift zum Balkon das Innere des Hauses oder den zweiten Stock erreichen. Bis zu 300 kg Gewicht können so problemlos transportiert werden.
KfW bietet Förderungen durch Zuschüsse und Kredite
Ein barrierefreier Umbau gestaltet sich nicht immer günstig, doch es gibt Förderungen, vor allem von der staatlichen KfW Bank. Neben Krediten ist es außerdem möglich, Zuschüsse zu beantragen. Betragen die Umbaukosten mindestens 6.000 Euro, übernimmt die Förderbank 5 Prozent der Kosten. Bis zu 2.500 Euro pro Wohnung bzw. Immobilie können so generiert werden. Selbst Mieter können diese Zuschüsse erhalten, sofern der Vermieter mit der altersgerechten Sanierung einverstanden ist. Um die Zuschüsse zu erhalten, müssen allerdings gewisse technische Mindestanforderungen erfüllt sein. Eine Tür muss auf mindestens 80 Zentimeter erweitert werden, Türdrücker müssen in einer Höhe zwischen 85 und 105 Zentimetern angebracht werden. Vor der altersgerechten Sanierung sollte man sich also genau über die Voraussetzungen für diese Förderungen informieren.
Neben dem Zuschuss kann auch ein geförderter Kredit beantragt werden. Dies geschieht aber nicht direkt bei der KfW, sondern immer in Kooperation mit der Hausbank. Kredite von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit mit einem effektiven Jahreszins ab 1,00 Prozent können für barrierereduzierende Maßnahmen, aber auch für den Kauf bereits umgebauten Wohnraums beantragt werden.
Die Förderungen fallen dabei unabhängig vom Alter aus. Es werden sowohl innerräumliche Umbauten gefördert, als auch infrastrukturelle Eingriffe wie Wege zu Gebäuden oder andere Wohnumfeldmaßnahmen. Darunter fallen beispielsweise Umgestaltung der Raumaufteilung, Badumbau, Überwindung von Treppen und Stufen, Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und vieles mehr.
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