Energieausweis ist Pflicht!
Möchten Sie eine Wohnung (oder ein Haus) vermieten, so sind Sie seit 2009 verpflichtet, dem neuen Mieter spätestens auf Anfrage einen Energieausweis vorzulegen – und zwar noch vor Vertragsabschluss. Jeder potentielle Mieter sollte vor Abschluss des Mietvertrages die Möglichkeit haben, die Angaben zum Energiebedarf der Wohnung (lt. Energieausweis) in seine Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Kann man als Vermieter diesen Ausweis nicht vorlegen, gilt dieses als Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 15.000 € bestraft werden.
Im Energieausweis findet man, neben den Angaben zum Verbrauch bzw. zum Energiebedarf des Hauses, stets auch Modernisierungsempfehlungen.
Was viele nicht wissen: Spätestens nach Unterschrift des Mietvertrages ist der Energieausweis (als Kopie) dem Mieter auszuhändigen!
Der Hauseigentümer kann jedoch nicht, aufgrund der Angaben im Energieausweis, zu bestimmten Sanierungsmaßnahmen „gezwungen“ werden. Eigentlich sind gar keine rechtlichen Konsequenzen daraus ableitbar.
Der Energieausweis dient lediglich der Information.
Das bedeutet, dass der (künftige) Mieter hieraus auch im Zweifelsfall keine Mietminderung ableiten oder Sanierungsforderung stellen kann.
Der Energieausweis ist im Normalfall auch nicht Bestandteil des Mietvertrages, es sei denn, dass im Mietvertrag explizit etwas anderes vereinbart wurde.
Tipp: Um absolut sicher zu gehen und keinen Streit mit dem künftigen Mieter zu bekommen, können Sie auch im Mietvertrag zusätzlich noch einmal erwähnen, dass der Energieausweis nicht Bestandteil des Mietvertrages ist.
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