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Pflicht zur Dämmung und energetischen Modernisierung für Hausbesitzer in 2017 ?


Pflicht zur Dämmung und energetischen Modernisierung für Hausbesitzer in 2017 ?

Anforderungen der aktuellen EnEV

Die aktuelle Energieeinsparverordnung ( EnEV ) schreibt nicht nur vor, wie umfangreich energetische Modernisierungen ausgeführt werden müssen, sondern auch welche Modernisierungen unbedingt durchgeführt werden müssen.

Hintergrund dieser Mindestanforderungen sind stets Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Das bedeutet, dass durch diese Mindestmaßnahmen grundsätzlich hohe Einsparpotentiale gegeben sind.

Pflicht zur Dämmung und energetischen Modernisierung nach EnEV für Hausbesitzer in 2017 ?; Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Pflicht zur Dämmung und energetischen Modernisierung nach EnEV für Hausbesitzer in 2017 ?; Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Anforderungen an bestehende Gebäude nach EnEV in 2017

Folgende Maßnahmen sind für Hausbesitzer Pflicht:

1. Dämmung bisher ungedämmter oberster Geschossdecken:

Nicht begehbare, zugängliche oberste Geschossdecken müssen gedämmt sein, sofern sie ungedämmt sind und nicht den Mindestwärmeschutz einhalten. Alternativ können auch die gesamten Dachflächen gedämmt werden. Als einzuhaltender Mindestwert gilt bei Dämmung im Regelfall ein U-Wert von 0,24 W(m²K). Das entspricht je nach konstruktivem Aufbau der obersten Geschossdecke einer Dämmstärke von ca. 16 bis 18 cm Dämmstoff.

2. Öl- und Gaskesseltausch:

Öl- und Gaskessel, die älter als 30 Jahre sind (und eine Nennleistung zwischen 4 kW und 400 kW haben), dürfen nicht mehr betrieben werden. Diese Regelung gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

An den neuen Wärmeerzeuger gibt es lt. Energieeinsparverordnung wiederum Mindestanforderungen hinsichtlich der Erzeugeraufwandszahl eP .

3. Dämmung von Rohrleitungen:

Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein.

Für die Dämmung von Rohrleitungen sind ebenfalls umfangreiche Vorgaben in der Energieeinsparverordnung zu finden. Als Faustregel kann gesagt werden, dass die Dämmstärke etwa dem Rohrdurchmesser entsprechen sollte. Bei Rohrleitungen im Außenbereich sollte die Dämmung sogar den doppelten Umfang haben.

Außnahmeregelung

Bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern gelten diese Pflichten erst bei einem Eigentümerwechsel (seit 2/02) mit einer Ausführungsfrist von zwei Jahren.

Alle Nachrüstverpflichtungen gelten grundsätzlich nicht, wenn diese sich nachweislich als unwirtschaftlich erweisen sollten.

Weitere Verpflichtungen für Hausbesitzer:

Ansonsten gibt es für Hausbesitzer keine Verpflichtung zur energetischen Sanierung.

Falls jedoch einzelne Anlagenbereiche nicht mehr funktionstüchtig sind und daher erneuert werden müssen, so gelten wiederum die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung. Das kann beispielsweise der defekte Heizkessel sein, die Außenwand, die unbedingt neu verputzt werden muss oder das alte Dach, das neu eingedeckt werden muss. In allen Fällen ist die Energieeinsparverordnung einzuhalten. So sind beispielsweise Außenwand und Dach im Rahmen der ohnehin erforderlichen Erneuerung gleich mit zu dämmen.

Übrigens gilt für alle Maßnahmen grundsätzlich ein „Verschlechterungsverbot“. Das bedeutet beispielsweise, dass es nicht zulässig ist, die alte defekte solarthermische Anlage einfach zu demontieren, ohne Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.

Weitere – deutlich höhere Anforderung –  stellt möglicherweise die KfW-Bank, falls für diese Einzelmaßnahmen Fördermittel beantragt werden sollen. So  muss beispielsweise ein Außenwandfenster nach EnEV lediglich einen UW-Wert von maximal 1,30 W/(m²K) besitzen. Um jedoch einen Investitionskostenzuschuss von der KfW-Bank zu erhalten, darf ein Uw-Wert von 0,95 W/(m²K) nicht überschritten werden. Zugleich muss das Fenster energetischer Schwachpunkt bleiben. Das bedeutet, dass die angrenzende Außenwand U-Werte unterhalb von 0,95 W/(m²K) aufweisen muss und somit bei einem alten ungedämmten Gebäude zur Dämmung der Außenwand „zwingt“. Aus bauphysikalischer (und natürlich auch aus ökologischer) Sicht ist diese Forderung jedenfalls begründet und beugt Folgeschäden durch Feuchte oder Schimmel vor.

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3 comments to Pflicht zur Dämmung und energetischen Modernisierung für Hausbesitzer in 2017 ?

  • MieterundVermieter

    Hallo,

    was passiert wenn der Vermieter in dem Falle eines nicht gedämmten Dachgeschosses was begehbar ist, es nicht dämmt und sich ohne Grund weigert.

    Wie hoch fallen die Strafen aus ? Gibt es Überhaupt Strafen Zwangsmaßnahmen. Kann der Mieter die Miete reduzieren.

    Danke

    MieterundVermieter

  • IG Energie vom Dach

    Zum Beispiel bei Fachwerkbauten oder Jugenstilhäusern fragt man sich zu ernst, wie man da vernünftig eine Fassadendämmung hinbekommt. Seit kurzem gibt es eine hocheffizienten Dämmputz, der insbesondere auch für Altbauten besonders gut geeignet ist. Er heisst Aerosol und wurde von der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt mitentwickelt. Das lohnt sich, genauer in Betracht zu ziehen.

  • Interessant, dass bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern diese Pflichten erst bei einem Eigentümerwechsel mit einer Ausführungsfrist von zwei Jahren gelten. Bei der Ausführung sollte man sich die Unterstützung von einer Dachdeckerei holen. Die weiß, wie man das macht.

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